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Schweiz: Blauzungenimpfung erfolgreich, gut verträglich

Brugg (aho) – Der Schweizerische Bauernverband (SBV) zieht eine positive Bilanz über die zu Ende gehende Impfkampagne 2008 gegen die Blauzungenkrankheit. Die Impfung schützte die Nutztiere und verhinderte größere wirtschaftliche Schäden bei den Tierhaltern. Der SBV unterstützt deshalb die Fortsetzung der obligatorischen Impfkampagne im nächsten Jahr. Die bisher vorliegenden Fakten deuten nicht darauf hin, dass die Impfung größere Nebenwirkungen auslöst. Der SBV ist weiter der Auffassung, dass die Impfkosten für die Tierhalter gesenkt werden müssen.

Seit 2006 breitet sich die Blauzungenkrankheit in Europa nördlich der Alpen rasant aus, seit 2007 auch in der Schweiz. Der ansteckende Virus befällt Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Dieses Jahr wurden in einer breit angelegten obligatorischen Impfkampagne ab Juni 2008 alle Tiere der betroffenen Arten gegen die Ansteckung gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die Fachkommission Viehwirtschaft des SBV hat über die Impfkampagne eine erste Bilanz gezogen. Diese fällt positiv aus: Die Impfung bewahrte die Nutztiere wirksam vor der
Krankheit. Sie verhinderte dadurch bei den Tierhaltern grössere wirtschaftliche Schäden. Bis Ende November sind auf 37 Betrieben insgesamt 115, meist ungeimpfte, Tiere erkrankt. Zum Vergleich: In Frankreich traten in der gleichen Zeit über 30.000 Fälle auf.

Zu Diskussion Anlass gaben mögliche Nebenwirkungen. Der SBV nimmt nach eigenem Bekunden diese Frage sehr ernst. Die bisher vorliegenden Untersuchungen deuten darauf hin, dass sich die Nebenwirkungen im verantwortbaren Rahmen bewegen. Es treten zum Teil kurzfristige lokale Entzündungen bei der Einstichstelle der Impfkanüle auf. Bei den andern genannten Nebenwirkungen, wie vermehrte Aborte oder erhöhte Zellzahlen in der Milch, kann aufgrund der bisher vorliegenden Fakten Entwarnung gegeben werden. Weder Aborte noch erhöhte Zellzahlen sind dieses Jahr mit der Impfkampagne häufiger aufgetreten als in den Vorjahren. Nebenwirkungen in Einzelfällen lassen sich nie ganz ausschließen, sie sind aber nach heutigem Wissenstand kein breites Phänomen, so der Bauernverband. Die Landwirte sind aufgefordert, bei Verdacht auf Impfschäden diese dem Impftierarzt umgehend zu melden. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu den Nebenwirkungen sind am laufen. Nach der positiven Bilanz zur Impfkampagne 2008 und bestehenden Verbreitungsgefahr der Blauzungenkrankheit unterstützt der SBV eine obligatorische Impfkampagne auch im Jahr 2009. Er ist aber der Meinung, dass die Impfkosten für die Tierhalter m Jahr 2009 gesenkt
werden müssen. Abklärungen haben gezeigt, dass die Impftarife im Vergleich zum Ausland sehr hoch sind. Weil die Tierseuchenbekämpfung und -prävention in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, müssen die Impftarife 2009 mit den kantonalen Behörden verhandelt werden. Die kantonalen landwirtschaftlichen Organisationen nehmen die Gespräche in den kommenden Wochen auf.

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