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Rhein-Sieg-Kreis: Kreisveterinäramt weist auf Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit hin

Siegburg (aho) – Die Rinder, Ziegen und Schafte im Rhein-Sieg-Kreis sind auch in diesem Jahr gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises in einem Schreiben an die Halter entsprechender Tiere hin. Geimpft werden müssen alle Tiere ab einem Alten von drei Monaten. Davon betroffen sind im Rhein-Sieg-Kreis etwa 35.000 Rinder und etwa 10.500 Schafe und Ziegen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die für den Menschen vollkommen ungefährlich ist.

Die Impfung darf nur durch Tierärzte durchgeführt werden und soll bis zum 15. April 2009 abgeschlossen sein, da spätestens ab diesem Zeitpunkt mit einer Gefährdung durch die Steckmücken (Cullicoides) zu rechnen ist. Schafe werden einmal geimpft, Ziegen und Rinder benötigen zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 28 Tagen (Grundimmunisierung). Bei Tieren, die bereits im Jahre 2008 grundimmunisiert worden sind, reicht eine einmalige Auffrischungsimpfung aus.

Die Kosten für den Impfstoff werden vom Land NRW und der Tierseuchenkasse zu jeweils 50 Prozent übernommen. Die Kosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse in Höhe einer mit der Tierärztekammer ausgehandelten Gebührenvereinbarung bezahlt. Den Tierhaltern wird daher empfohlen, die Kosten der Impfung vorab beim Impftierarzt abzufragen.

Im Jahr 2007 hatte die Blauzungenkrankheit im Rhein-Sieg-Kreis zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt. Circa 700 Tiere, überwiegend Schafe, aber auch Rinder, verendeten an der Tierseuche oder mussten getötet werden. Seit 2008 steht ein Impfstoff zur Verfügung, der Rinder, Schafe und Ziegen wirksam vor der Erkrankung schützen und weitere dramatische Verluste und wirtschaftliche Schäden verhindern soll.

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