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LAVES veröffentlicht Empfehlungen zur tierschutzgerechten Weidehaltung von Schafen

Oldenburg (aho) – Der Tierschutzdienst des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat seine Broschüre „Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen“ aktualisiert.

Die Broschüre informiert über neue Vorschriften, die bei der Koppelhaltung von Schafen und Lämmern zu beachten sind, über Gesundheitsgefahren und Behandlungsformen. Den Amtstierärzten der kommunalen Veterinärbehörden, die die Herden vor Ort kontrollieren, dient der Leitfaden ebenfalls als Orientierung.

So muss der Schäfer während der Ablammzeit die Herden mehrmals täglich kontrollieren, um etwa bei problematischen Geburten schnell eingreifen zu können. Der Schafhalter muss sicherstellen, dass die Muttertiere ihren erhöhten Bedarf an Futter und Wasser decken und die Jungtiere ausreichend ernähren können. „Zunehmend werden Mutterschafe gezüchtet, die zwei oder mehr Lämmer gebären“, erläutert Ulrike Praß vom LAVES-Tierschutzdienst. „Da ein Schaf aber nur zwei Zitzen hat, muss der Schäfer gegebenenfalls Lämmermilch per Flasche zufüttern oder das Lamm einem anderen Muttertier unterschieben.“ Die neugeborenen Tiere müssen vor Gefahren und ungünstigen Witterungsbedingungen geschützt werden. „Der Schutz vor Kälte, Regen oder Schnee zum Beispiel durch geeignete Unterstände oder Bepflanzung der Koppeln ist ein wichtiger Punkt“, so Ulrike Praß. Das tierschutzgerechte Kennzeichnen der Lämmer mit Ohrmarken, das fachmännische Kupieren der Schwänze oder Kastrieren der jungen Böcke sowie die Gesundheitsvorsorge sind weitere Themen der LAVES-Leitlinie.

Die Broschüre „Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen“ steht hier zum Download bereit.

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