Blauzungenkrankheit: Bei verspäteter Impfung muss der Halter die vollen Kosten tragen
Gotha (aho) – Die bislang eher schleppende Umsetzung des diesjährigen Impfzyklus gegen die Blauzungenkrankheit mahnt das Kreis-Veterinäramt Gotha an. Bei Impfverweigerung drohen Bußgelder bis 25.000 EURO und Verlust von Schadensersatz durch die Tierseuchenkassen, so die Veterinäre der Kreisverwaltung.
Seit Anfang Februar stehen die Tierhalter in der Pflicht, ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände gegen die für Menschen ungefährliche Krankheit immunisieren zu lassen. Ende Mai sollte die Impfaktion eigentlich abgeschlossen sein. Doch zu Ostern waren erst rund 5.900 von insgesamt 19.500 Rindern im Landkreis als versorgt gemeldet; bei den zusammen rund 15.000 Schafen galt knapp ein Zehntel der Tiere geimpft. Auch die Ziegenhalter sind zögerlich und hatten von 1.100 Tieren erst rund 150 das Präparat verabreichen lassen. „Dabei drängt die Zeit“, drückt Veterinäramtsleiter Volker Schneemann aufs Tempo. Man habe den Zeitraum bewusst im Februar beginnen lassen, um den Haltern die Impfung zu ermöglichen, bevor jahreszeitenbedingt die Stechmücken als Überträger der Krankheit zurückkehren. Zweiter Grund: Nur noch bis Ende Juni trägt die Tierseuchenkasse die Kosten für den Impfstoff. Wer zu spät impft, muss also Impfstoff und Veterinär selbst bezahlen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Tierhalter. Er muss seine Bestände von einem Tierarzt seines Vertrauens immunisieren lassen.
Vor allem die privaten Halter sollten die Gefahren einer Nicht-Immunisierung stets im Blick behalten, rät Volker Schneemann. „Sie riskieren den Verlust des gesamten Bestands und verlieren obendrein den Anspruch auf Entschädigung durch die Tierseuchenkasse, wenn sie nicht impfen lassen.“ Zudem kann das Veterinäramt bei Impfverweigerung Geldbußen aussprechen – der Bemessungsrahmen hierfür endet erst bei 25.000 Euro. Das Veterinäramt erfasst alle von den Tierärzten gemeldeten Impfungen in einer Datenbank. Halter, für deren Tiere im Juni noch keine Impfungen gemeldet wurden, müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.
Es soweit nicht kommen zu lassen, appelliert Veterinäramtsleiter Schneemann an die Vernunft der Halter. Dass die Gefährdung real ist, daran gibt es keinen Zweifel: Vor zwei Jahren erkrankten vier Rinder im Landkreis Gotha an der Blauzunge.
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