Schweiz: Blauzungen-Impfzwang wird aufgeweicht
(lid) – Weil die Zahl der Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen im letzten Jahr in der Schweiz stark zurückgegegangen ist, weicht das Bundesamt für Veterinärwesen BVET das Impfobligatorium auf. Bauern können für ihre Tiere per Gesuch eine Impf-Dispens beantragen.
Wie das BVET am 14. Januar mitteilte, gilt für Schafe und Rinder in der Regel aber weiterhin das Impfobligatorium. Damit wollen die Tiermediziner verhindern, dass die Krankheit sich wieder verbreitet .Dass im Jahr 2009 in der Schweiz kein Tier an der für Menschen ungefährlichen Tierseuche erkrankte, führt das BVET auf den Impfzwang zurück, der 2008 und 2009 galt. Das bislang Erreichte solle deshalb gefestigt werden, hieß es.
Eine Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen und der Tierärzteschaft habe sich für eine hohe Impfrate im laufenden Jahr ausgesprochen.
Mit der Möglichkeit, Tiere von dem Obligatorium auszunehmen, reagiert das Bundesamt gleichzeitig auf den Widerstand einzelner Landwirte. Sie monieren, dass die Kühe wegen der Impfung weniger Milch gäben und es zu Fehlgeburten komme. Diese Bauern dürfen im neuen Jahr ohne gerichtliche Konsequenzen eine Dispens verlangen. Ihren Antrag müssen sie bis am 12. Februar bei den kantonalen Veterinärämtern einreichen. Verzichten sie auf die Impfung, verlieren sie im Krankheitsfall den Anspruch auf Entschädigung.
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