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Impfverbot gegen die Rinderkrankheit BHV-1

Traunstein (aho) – Die Bekämpfung des BHV-1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) erreicht nun auch in Ober- und Niederbayern die Endphase. Seit heute – den 01.02.2010 – ist die Impfung von Rindern gegen die BHV-1-Infektion verboten und es dürfen auch in Mastbestände nur noch BHV-1 freie Rinder eingestellt werden. Darauf weist das Landratsamt Traunstein hin.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Ausrottung dieser Rinderkrankheit erspart nicht nur den Tieren viel Leid. Neben Behandlungskosten werden zukünftig auch Impfkosten gespart. Mittelfristig erhofft man sich zudem den Abbau von Handelshemmnissen nach Österreich. Dies eröffnet den Zuchtbetrieben mehr Absatzmöglichkeiten. Für die Mastbetriebe bedeutet es derzeit leider einen erschwerten Ankauf von Rindern aus anderen Bundesländern.
Bei der BHV-1 Infektion, früher auch IBR genannt, handelt es sich um eine Herpesvirusinfektion, die ausschließlich Rinder betrifft. Da einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger sind, hält sich die Erkrankung hartnäckig in betroffenen Rinderherden.

1. Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine Nasen- und Luftröhrenentzündung, bekannt als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis). Bei akuten Ausbrüchen kommt es zu schweren Entzündungen der oberen Atemwege und hohem Fieber. Die Erkrankung führt in 30 Prozent der Fälle zum Tode der betroffenen Tiere.

2. Die genitale Form wird durch den Deckakt übertragen. Aufgrund des Einsatzes der künstlichen Besamung haben IPV (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) bei weiblichen Tieren und IPB (Infektiöse Balanoposthitis) bei männlichen Tieren an Bedeutung verloren.

Neben der Gefahr möglicher Ausbrüche, stellt BHV-1 aber auch ein Handelshemmnis beim Verkauf von Zucht- und Nutzrindern dar. Aus diesen Gründen wird seit 1986 die BHV-1 Infektion bekämpft. Zunächst wurde gegen das BHV-1 geimpft und so dessen Verbreitung gestoppt. Später wurden die noch infizierten Rinder aus den Beständen entfernt. Im Landkreis Traunstein sind die Zuchtbetriebe bereits seit August 2008 frei von dieser Infektionskrankheit. Diesen Erfolg hat man mittlerweile in ganz Oberbayern erreicht. Um das Ziel, die Anerkennung als BHV-1 freie Region, zu erreichen, wird durch das Landratsamt per Allgemeinverfügung ab 01.02.2010 ein BHV-1 Impfverbot für den gesamten Landkreis ausgesprochen. Zudem dürfen ausschließlich BHV-1 freie und nicht gegen BHV-1 geimpfte Rinder in die Bestände eingestellt werden. Die Rinder müssen von einer entsprechenden Freiheitsbescheinigung begleitet sein. Ein Bezug der Tiere ist aus ganz Bayern, bis auf den Regierungsbezirk Schwaben, möglich. Aus Schwaben und den anderen Bundesländern können Rinder erst nach einer Quarantäne und Blutuntersuchungen zugekauft werden. Man erhofft sich dadurch eine Rückverseuchung auszuschließen.

Wie wichtig der Abbau von Handelshemmnissen und die Erschließung neuer Märkte für den Landkreis Traunstein, zeigen die Transportzahlen des Jahres 2008. Obwohl damals keine Zuchtrinder nach Österreich gebracht werden durften, wurden durch das Veterinäramt Traunstein bereits 371 Tiertransporte ins Ausland kontrolliert. Überwacht wurde so der Transport von insgesamt 2.129 Rindern, 11.466 Schweinen, 23.110 Stück Geflügel, 114 Pferden und 17 Schafen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Viehhändler und Landwirte im Landkreis Traunstein auf so genannte Langzeit-Schlachttransporte ins Ausland fast gänzlich verzichten. Bis auf drei Schlachtschweinetransporte nach Ungarn, welche von einem nicht ansässigen Viehhandelsunternehmen durchgeführt wurden, wurde 2008 sämtliches Vieh ausschließlich in Deutschland oder Österreich geschlachtet.

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