Schutz vor MKS: Landwirte sollen Betriebshygiene beachten
Olpe (aho) – Christoph Ochel, der Amtstierarzt des Kreises Olpe, weist Landwirte im Kreisgebiet eindringlich auf die Einhaltung der Betriebshygiene hin. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Speiseabfälle keinesfalls an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden dürfen. Es ist niemals auszuschließen, dass Nahrungsmittelabfälle mit nichteinheimischen Tierseuchenerregern belastet sind. Zudem sollte das Betreten der Bestände durch betriebsfremde Personen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Der Hintergrund für diese Empfehlung sind die aktuellen und andauernden Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Südkorea und Japan, die als Hinweis auf einen erheblichen und ansteigenden Infektionsdruck aus asiatischen Ländern angesehen werden. So gingen dem Seuchenzug von 2001 in England, Irland, Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2000 Ausbrüche in Südkorea und Japan voraus.
Durch illegalen Handel mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft und deren Mitnahme im Reiseverkehr besteht ein ständiges Risiko der Verschleppung der MKS auch in die Europäische Gemeinschaft und nach Deutschland. Damals hatte sich die Seuche durch die Verfütterung infektiöser Abfälle an Schweine ausgebreitet.
Für die MKS sind alle Klauentiere sehr empfänglich; die Verbreitung des MKS Virus erfolgt daher sehr rasant und kann nur durch drastische Maßnahmen gestoppt und bekämpft werden.
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