Schweinefleischexport nach Russland muss offen bleiben
Berlin (DBV) – Durch die in Russland gegenüber der EU geltenden gesetzlichen Anforderungen für den Import von Schweinefleisch kommt es immer wieder zu Exportsperren. Um hohe wirtschaftliche Verluste abzuwenden, werden Schlachthöfe zukünftig keine Schlachtschweine mehr annehmen, die in den 42 Tagen vor der Schlachtung mit Arzneimitteln auf der Basis der Tetracykline behandelt wurden. Diese bewährten und seit langem in Deutschland zugelassenen Mittel werden angewendet zur Behandlung von Atemwegserkrankungen.
Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) im Rahmen einer Exportausschusssitzung des Verbandes der Fleischwirtschaft mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zu diesem Thema betonte, akzeptieren die deutschen Schweinefleischerzeuger trotz Bedenken diese Vorgehensweise, um den Export nicht zu gefährden. Allerdings seien praktikable Lösungen und ausreichend Zeit zur Umstellung erforderlich. Landwirten und Tierärzten müsse Zeit gegeben werden, sich mit ihrer Tiergesundheitsstrategie auf die neue Situation einzustellen. Der DBV geht aber davon aus, dass bereits jetzt viele Landwirte die neuen Anforderungen schnellstmöglich umsetzen können und wollen. Ein ähnlicher Weg sei bereits in Dänemark beschritten worden.
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