Schweinepraxis: Pauschale 42-tägige Karenzzeit für alle Tetracycline wissenschaftlich unbegründet
[Deutliche Unterschiede bei der Einlagerung von Tetracyclinen in die Knochen als Beispiel für die unterschiedlichen Eigenschaften innerhalb dieser Wirkstoffklasse; Quelle: Großtierpraxis: 6 / 2010].
Hannover (aho) – Die vom der Schlachtindustrie einseitig eingeführte pauschale Karenzzeit von 42 Tagen für die Behandlung kranker Schweine mit Tetracyclinen vor der Schlachtung hat bei praktizierenden Tierärzten und an Hochschulen für Verwunderung und Kopfschütteln gesorgt. Die Experten fordern eine differenzierte wissenschaftliche Herangehensweise, da sich die im Markt befindlichen Tetracycline – Oxytetracyclin, Tetracyclin, Chlortetracyclin, Doxycyclin – erheblich in ihren Eigenschaften unterscheiden. So würden vom „modernen“ Doxycyclin deutlich weniger Wirkstoff pro Kilogramm Körpergewicht als bei Chlortetracyclin (12,5 mg vs. 60 mg). Zudem werde Doxycyclin vergleichsweise rasch über die Nieren ausgeschieden. Wegen der guten Wirksamkeit der Tetracycline in der Veterinärmedizin gehören 60% der eingesetzten Wirkstoffmengen zu dieser Antibiotikaklasse.
Dieser kritischen Diskussion schloss sich auch Professor Manfred Kietzmann vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover kürzlich anlässlich der „Jährliche Fortbildungsveranstaltung über Schweinekrankheiten“ in Hannover an. Der Hochschullehrer forderte eine erneute Bewertung aller Daten und gegebenenfalls weitere Prüfungen der Wirkstoffe, um die von der Schlachtindustrie und von den Russischen Behörden verlangten Grenzwerte sicher zu unterschreiten. Die deutlich geringere Einsatzmenge bei Doxycyclin böte zudem die Möglichkeit, die Gesamtmenge an Antibiotika in der Schweineproduktion sowohl in der Aufzucht als auch in der Endmast deutlich zu reduzieren. Eine Veröffentlichung im Fachjournal „Großtierpraxis“ kommt zu dem Ergebnis, dass diese Reduktion bis zu 75 % betrage könnte, wenn eine generelle Umstellung von „Alt- auf Neutetracycline“ erfolgen würde. Das eine solche umweltrelevante und resistenzbiologisch interessante Reduktion ohne ökonimische Nachteile in Praxi möglich wäre, verdeutlicht ein betriebsindividueller Behandlungskostenvergleich.
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