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H5N2: Geflügelbestand wird vor Ort getötet

Schwerin (aho) – Nach dem Nachweis eines H5N2-Influenzavirus in einem Geflügelbestand im Landkreis Parchim hat der Landkreis die Tötung der rund 17.000 Enten und Gänse angeordnet.
„Das nachgewiesene Virus vom Typ H5N2 wurde als niedrig pathogen (wenig bis nicht krankmachend) eingestuft. Auch wies das Geflügel keine Anzeichen von Krankheiten auf . Dennoch hat der Landkreis die Tötung im Bestand und die schadlose Beseitigung angeordnet, um eine weitere Verbreitung des Virus auf andere Tierbestände zu verhindern. Influenzaviren haben die Eigenschaft, sich von niedrig pathogen zu hoch pathogen zu entwickeln. Und genau darin liegt die Gefahr“, erläutert Landestierärztin Dr. Maria Dayen.
Die Tötung wird ein Spezialunternehmen vor Ort vornehmen. Dem Landwirt wird der aktuelle Wert des Geflügels aus der Tierseuchenkasse erstattet. An der Kotenerstattung der Tierseuchenkasse ist das Land zu 50 % beteiligt. Die Entsorgungskosten trägt der Landkreis. Nach Reinigung und Desinfektion der Ställe und Einhaltung einer Wartezeit von 21 Tagen, kann der Tierhalter wieder Tiere einstallen.

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  1. Das Risiko, dass n5H2 zu einem gefährlichen Virus mutiert ist verschwindend gering. Wenn so etwas passiert, dann nur bei schwachen, kränklichen Tieren, die zudem noch durch häufige Antibiotikagaben geschwächt sind, wie es in den Massentierhaltungen der Fall ist.
    In deisem Fall war das Geflügel kerngesund und hätte über das Immunsystem nach wenigen Tagen das Virus eliminiert.
    Die tötungsaktion war nicht nur grausam für die betroffenen Tiere sondern äußerst traumatisch für alle Beteiligten. Diese Maßnahme war sinnlos und unangemessen. Eine geflügelpest-Verordnung, die solche Schritte zulässt, gehört dringend geändert.

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