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Schweiz: Keine Änderung beim Verbot von Schlachttiertransporten

(lid) – Der Ständerat will das Verbot von Transit-Tiertransporten nicht auf Gesetzesstufe regeln. Pferde und Geflügel dürfen weiterhin zur Schlachtung durch die Schweiz transportiert werden.

Der Ständerat trat bereits zum zweiten Mal nicht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat ein. Diese forderte, dass das Verbot von Transit-Tiertransporten im Tierschutzgesetz verankert werde und zudem auch für Pferde und Geflügel gelten sollte. Theo Maissen (CVP, GR) betonte, dass die Tierschutzverordnung beim Tierschutz für Klauentieren strenger sei als der von der Initiative vorgesehene Gesetzesartikel. Zudem würden derzeit Schlacht-Pferde und Schlacht-Geflügel kaum durch die Schweiz transportiert.

Mit dem abschlägigen Entscheid des Ständerates bleibt nun alles beim Alten, wie die Nachrichtenagentur SDA am 14. Dezember schreibt. Das Verbot bleibt weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt und gilt nur für Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen.

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  1. „Nutztiere“ werden als Handelsware über Tausende von Kilometern quer durch Europa transportiert. Während Zuchttiere und Tiere, die zur Weitermast bestimmt sind, auf dem Transport noch pfleglich behandelt werden, leiden Schlachttiere Höllenqualen auf tagelangen Transporten, zusammengefercht auf mehrstöckigen Lastwagen ohne ausreichende Versorgung. Viele Tiere überleben die Strapazen nicht. Dabei gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, Schlachttiere über längere Strecken als bis zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof zu transportieren.

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