QS: Verpflichtende Freigabeuntersuchung bei Mischfetten/-ölen, Fettsäuren und Mischfettsäuren
Bonn (aho) – Ab dem 1. Juli 2011 dürfen Mischfette und -öle, Fettsäuren und Mischfettsäuren nur dann verarbeitet werden, wenn unbedenkliche Untersuchungsergebnisse auf Parameter wie Dioxine vorliegen. Das teilte jetzt die QS Qualität und Sicherheit GmbH in Bonn in einem Rundschreiben unter Hinweis auf den „Dioxin-Skandal“ an ihre Mitglieder mit.
Den Mischfutterherstellern wird dringend empfohlen, ab sofort beim Bezug von Mischfetten und
-ölen sowie Fettsäuren und Mischfettsäuren diesen Prüfplan im Rahmen ihrer Rohwareneingangskontrollen anzuwenden.
In den Betrieben sollen die Warenströme völlig getrennt werden. Speziell für die Hersteller von Mischfette und/oder (Misch-) Fettsäuren wird festgelegt, dass diese nur in Anlagen hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden dürfen, in denen ausschließlich Lebens- und Futtermittel hergestellt werden. Stoffe, die nicht für den Lebens- und Futtermittelbereich bestimmt sind, dürfen nicht in denselben Anlagen verarbeitet werden. Sekundär- und Recyclingrohstoffe sowie Sammelfette dürfen im QS-System nicht verarbeitet werden.
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