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Landkreis Cloppenburg verschärft Genehmigungsvoraussetzungen für Stallbauten +++ Große Ställe nur noch mit Abluftreinigungsanlagen

Cloppenburg (aho) – Aufgrund der bestehenden Immissionssituation und der hohen Zahl neuer Stallbauten zieht der Landkreis Cloppenburg die Zügel bei der Erteilung von Genehmigungen weiter an. Mit einem Maßnahmenbündel soll erreicht werden, dass die Wohnbevölkerung sowie Natur und Umwelt besser vor Immissionen geschützt werden. So sollen große Stallneubauten nur noch mit Abluftreinigungsanlagen genehmigt werden. Bei Vorhaben in belasteten Ortslagen wird eine Immissionsverbesserung von 30 Prozent für die gesamte Hofstelle gefordert. Zum nächstgelegenen Wohnhaus ist generell ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten.

Landrat Hans Eveslage und Leitender Baudirektor Georg Raue stellten jetzt die Maßnahmen vor, die die Möglichkeiten für Stallneubauten erheblich einschränken werden. Zuvor waren der Kreislandvolkverband, die Landwirtschaftskammer sowie die Städte und Gemeinden informiert worden.
„Die Antragszahlen für Stallbauten bewegen sich im Landkreis Cloppenburg weiter auf hohem Niveau. Im Jahr 2010 sind 213 Stallneubauten beantragt worden, insbesondere große Schweinemastställe mit über 1.000 Tierplätzen“, informiert Landrat Eveslage. Auch wenn ein Großteil der Ställe bereits mit Abluftreinigungsanlagen gebaut werde, nehme die Gesamtbelastung für Mensch und Umwelt weiter zu. Diese Entwicklung mache eine erneute Anpassung der Genehmigungspraxis unumgänglich. „Auf der Grundlage des geltenden Bau- und Immissionsschutzrechtes ist der Landkreis als Genehmigungsbehörde verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen schädliche Umwelteinwirkungen sowie erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu verhindern“, betont Eveslage.

Als Vorsorgemaßnahme werden ab sofort große Stallbauvorhaben mit mehr als 2.000 Schweinemastplätzen oder 750 Sauenplätzen nur noch genehmigt, wenn sie mit einer eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlage gebaut werden. Bei Erweiterungen eines Betriebsstandortes in einer bereits über den Geruchsgrenzwert vorbelasteten Ortslage muss bei allen Neubauvorhaben durch geeignete Maßnahmen eine 30-prozentige Reduzierung der Gesamtgeruchsimmissionen erreicht werden. Solche Verbesserungen sind durch eine Reduzierung der Tierzahlen in den vorhandenen Ställen, durch Abdeckungen von offenen Güllelagerbehältern oder durch den Anschluss vorhandener Ställe an eine Abluftreinigungsanlage möglich. Als immissionsverbessernde Maßnahme ausgeschlossen ist die Erhöhung von Abluftkaminen, weil hierdurch keine echte Reduzierung der Emissionen, sondern lediglich eine großflächigere Verteilung erreicht wird. „Durch die Forderung einer 30-prozentigen Reduzierung der Geruchsimmissionen in stark belasteten Ortslagen wollen wir eine Sanierung und eine echte Verbesserung für die Wohnbevölkerung erreichen“, begründet Baudezernent Raue die Maßnahme.
Neu ist auch ein Mindestabstand von 100 Metern zum nächstgelegenen Wohnhaus. „Durch den Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wohnhaus wird sichergestellt, dass die Bewohner vor den mit dem Betrieb der Stallanlage verbundenen Belästigungen hinreichend geschützt werden. Dies gilt insbesondere für den Lieferverkehr sowie den Abtransport von Gülle und Festmist“, erläutert Raue.

Die Änderung der Genehmigungspraxis bedeutet nach Einschätzung von Landrat Eveslage keinen kompletten Baustopp für neue Stallanlagen. Allerdings werde es insbesondere in stark vorbelasteten Ortslagen schwieriger, die Genehmigung für zusätzliche Ställe zu bekommen. Dies könne zur Folge haben, dass expansionswillige Landwirte verstärkt alternative Standorte im Außenbereich suchten. „Wir empfehlen deshalb den Städten und Gemeinden ihre Möglichkeiten zur Steuerung über die Bauleitplanung zu nutzen. Dies ist die einzige Möglichkeit, Stallbauten in der freien Natur und Landschaft zu verhindern“, erklärt der Landrat.

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