Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Rinderhaltungsverbot
Würzburg (aho) – Die Klage eines Nebenerwerbslandwirts aus dem Raum Gemünden gegen ein Rinderhaltungsverbot, das das Landratsamts Main-Spessart am 15. März gegen ihn erlassen hatte, ist vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Der Mann muss seine Tiere sofort abgeben. Seit März 2008 wurden dem Nebenerwerbslandwirt zahlreiche Verstöße nachgewiesen. Behördliche Auflagen, mit denen die Haltung der Rinder verbessert werden sollten, ignorierte der Mann. Im vergangenen Winter mussten die Rinder auf einer Weide ohne einen geeigneten Unterstand, ohne ausreichende Fütterung sowie teilweise eingefrorenem Tränkewasser verbringen.
Das Verwaltungsgerichts Würzburg war der Meinung, dass der Kläger auch in Zukunft nicht die an einen Tierhalter zu stellenden Anforderungen erfüllen würde. Die Richter gehen davon aus, dass Rinder bei ihm weiterhin Schmerzen und Leiden mangels einer angemessenen Ernährung, Pflege und einer verhaltensgerechten Unterbringung zu gewärtigen hätten. Daher sei das verfügte Rinderhaltungsverbot durchzusetzen.
Gegen das Urteil (Aktenzeichen W 5 S 11.242) kann der Kläger Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.
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