Niedersachsen legt Maßnahmenplan zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung vor
Hannover (aho) – „Antibiotika dürfen kein Ersatz für suboptimale Haltungsbedingungen, eine schlechte Hygiene oder ein unzureichendes Bestandsmanagement sein. Das Ziel sind gesunde Tiere, die nur in zwingend notwendigen Einzelfällen Antibiotika-Behandlungen erhalten.“ Mit dieser Zielvorgabe charakterisierte jetzt der Niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann das Ziel eines Maßnahmenplans zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Dabei komme es nicht auf eine Prozentzahl an, sondern darauf, jede nicht zwingend notwendige Behandlung nicht stattfinden zu lassen, so der Minister. Auf der Basis des Maßnahmenplans werden derzeit Gespräche mit den Adressaten, zum Beispiel den Tierärzten, Tierhaltern und Überwachungsbehörden, geführt.
Damit alle Punkte des Minimierungskonzeptes umgesetzt werden können, ist eine Anpassung der Gesetzgebung durch den Bund notwendig. Vor diesem Hintergrund begrüßt Landwirtschaftsminister Lindemann die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Ländern durch die Änderung des Arzneimittelrechts unter anderem einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu ermöglichen. Bereits im Sommer 2011 hatte Niedersachsen sich noch einmal nachdrücklich dafür eingesetzt, den Ländern auch die Daten für Arzneimittel in der Geflügelhaltung zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit wird den Ländern nun eingeräumt.
Den Maßnahmenplan können Sie hier als PDF einsehen
Anmerkung aus der AHO-Redaktion: Seit etwa zehn Jahren lässt sich der Arzneimitteleinsatz auf landwirtschaftlichen Betrieben – und das gilt auch für die Geflügelhaltung – über die so genannten Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege (Bestandsbuch) bis auf einzelne Tiergruppen und Einzeltiere zurückverfolgen. Derartige Kontrollen sind aber aufwändig und Ländersache.
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Gast
Zwei Punkte finde ich an dem Plan besonders interessant:
a. Die Tierarztpraxen werden in Zukunft für Bestandsbetreuung und Beratung bezahlt und nicht für die Arzneimittelabgabe. Dringend überfällig.
b. Die Erfassung der Mortalitätsraten. Wichtig wäre zu wissen, ab welcher Bestandsgröße das Konzept verpflichtend ist und ob erfasst wird, ob es sich um einen ökologisch oder konventionell wirtschaftenden Betrieb handelt. Dies hoffe ich sehr, denn dann wird (hoffentlich) öffentlich, dass Biobetriebe teilweise auch massive Tierschutzprobleme haben und überhaupt nicht die Lösung aller Probleme in der Landwirtschaft sind.
Jan 17th, 2012
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