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Bundesweite Datenbank: Agrarressort-Amtschefs verabschieden Beschluss zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung; Haustiere eingeschlossen

Berlin/Hannover (aho) – Die Amtschefs der Länder-Agrarressorts haben heute in Berlin einen gemeinsamen Beschluss zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung verabschiedet. Das teilte jetzt der niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann mit. Ein wortgleicher Antrag wird morgen in den Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht, so das Ministerium in Hannover.

In dem gemeinsamen Beschluss bekräftigen die Amtschefs das Ziel, dass die Antibiotika in der Tierhaltung nur in therapeutisch begründeten Einzelfällen notwendig sein soll und dadurch auf das absolut notwendige Maß beschränkt wird. Dies gilt ausdrücklich auch für den Haustierbereich. Sie fordern das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein verbindliches, nationales Antibiotika-Minimierungskonzept zu erarbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen schnellstmöglich zu schaffen.

Die Amtschefs legen in ihren Ausführungen den Schwerpunkt auf ein Minimierungskonzept mit praktikablen Lösungen: Neben der verbindlichen Verankerung von Indikatoren – wie der Therapiehäufigkeit und der Verlustrate – zur Einschätzung des Antibiotikaeinsatzes in den Betrieben sollen im ersten Schritt wirksame Eigenkontrollsysteme der Tierhalter greifen. Sie sollen bei einem hohen Antibiotikaverbrauch in der Tiermast eigenverantwortlich zusammen mit dem Bestandstierarzt oder dem Tiergesundheitsdienst ein betriebsindividuelles Konzept zur Verbesserung der Tiergesundheit erstellen. Dieses Konzept soll den kontrollierenden Behörden im Rahmen ihrer Kontrollkompetenzen auf Anforderung vorgelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist eine Festlegung auf Antibiotika, die allein der Humanmedizin vorbehalten bleiben sollen, so genannte Reserveantibiotika.

Um eine vollständige Transparenz der Antibiotika-Vertriebswege zu erhalten, fordern die Amtschefs der Agrarressorts außerdem gemeinsam eine Änderung des Arzneimittelgesetzes sowie der DIMDI-Arzneimittelverordnung.

Die Amtschefkonferenz fordert mit ihrem Beschluss den Bund zudem auf, ein bundeseinheitliches, datenbankgestütztes System für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zur Erfassung und Auswertung des Antibiotikaeinsatzes in den Betrieben zu entwickeln. Um Ressourcen zu bündeln, sollen dabei bereits vorhandene landwirtschaftliche Datenbanken genutzt werden.


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