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Schmutz, Rinder mangelhaft versorgt: Landwirt zu Geld- und Freiheitsstrafe verurteilt; lebenslanges Rinderhaltungsverbot

Bad Urach/Neuhausen (aho) – Ein Landwirt aus Neuhausen wurde vom Amtsgericht Bad Urach wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde dem Angeklagte ein lebenslanges Verbot für die Haltung, den Handel und sonstigen betriebsmäßigen Umgang mit Rindern auferlegt. Die Ordnungswidrigkeiten wurden mit einem Bußgeld in Höhe von 2100 Euro geahndet. Der Mann muss nun sein gesamtes Vieh schnellst möglich verkaufen. Sollte er dieser Auflage nicht fristgerecht nachkommen, muss er die Haftstrafe absitzen.

Der Landwirt war mehrfach bei Kontrollen des Veterinäramtes durch mangelhaft Hygiene und unzureichende Versorgung seiner Tiere aufgefallen. So mangelte es bei den Tieren an der Klauenpflege, freiem Zugang zu frischem Tränkewasser und trockenen Liegeplätzen. Im Sommer standen den Tieren keine Schattenplätze zur Verfügung, so dass sie der prallen Sonne ausgesetzt waren. Die Milchkammer fiel durch Schmutz und Insektenbefall auf. Ebenso haperte es an der korrekten Kennzeichnung der Tiere mit Ohrmarken. Auch im Prozess zeigte er sich wenig einsichtig. Er sah sich eher in einer Opferrolle.

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  1. Uschi

    „Er sah sich eher in einer Opferrolle.“
    Allein dafür sollte ihm die Bewährung entzogen werden! Was denken sich solche … Menschen … eigentlich?

Reply to “Schmutz, Rinder mangelhaft versorgt: Landwirt zu Geld- und Freiheitsstrafe verurteilt; lebenslanges Rinderhaltungsverbot”

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