Haftstrafe auf Bewährung; Tierhalteverbot: Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Rendsburg (aho) – Weil er Rinder qualvoll verhungern ließ, hat das Rendsburger Amtsgericht einen 48-jährigen Landwirt aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde am Freitag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ebenso verbot das Gericht dem Angeklagten dauerhaft das Halten, Handeln und den berufsmäßigen Umgang mit Tieren.
Eine Tierärztin hatte im April 2011 auf dem Hof im knietiefen Mist die Kadaver von mindestens neun Rindern entdeckt. Die überlebenden Tiere waren hochgradig abgemagert. Der Mann war nach dem Tod seiner Mutter mit seiner Tierhaltung völlig überfordert, so die Aussage der Tierärztin. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwältin, die in ihren Plädoyer erläuterte, dass der Angeklagte nicht aus Hartherzigkeit oder Bösartigkeit, sondern aus seelischer und körperlicher Überforderung so gehandelt habe. Der Richter betonte aber auch, dass der Landwirt die langanhaltenden Qualen seiner Tiere hätte verhindern können.
Der Mann nahm das Urteil an.
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