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Rinderbestände in MV bald frei vom Bovinen Herpesvirus 1

Schwerin (pm) – Die Rinderbestände in Mecklenburg-Vorpommern sind bald frei von der Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1)-Infektion, eine bei Rindern auftretende, anzeigepflichtige Tierseuche. Ein hoher Prozentsatz der Rinderbestände im Land ist bereits amtlich als BHV1-frei anerkannt. Dazu wurden schon seit 1996 umfangreiche Sanierungsprogramme durchgeführt. Die letzten infizierten Tiere müssen nun bis Ende 2013 entfernt werden.

MV verfolgt gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Ziel einer zeitgleichen Beantragung und Erlangung des BHV1-freien Status (sog. Artikel 10-Status nach der EU-Richtlinie 64/432/EWG). Derzeit verfügt in Deutschland nur das Bundesland Bayern über diese Anerkennung.

Die BHV1-Freiheit führt nicht nur zur Verbesserung der Rindergesundheit. Durch große Gebiete mit dem gleichen Seuchenstatus wird auch der Handel erleichtert. Zudem wird das Gebiet vor Neuinfektionen geschützt, weil beim Zukauf von Rindern aus noch nicht BHV1-freien Gebieten Gesundheitsgarantien abgegeben werden müssen.

Zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns als BHV1-freies Gebiet sind nicht nur, dass die Rinderbestände frei von dieser Tierseuche sind. Auch die Impfung gegen die BHV1 ist verboten und in die Bestände dürfen nur noch BHV1-freie Rinder, die nicht gegen diese Infektion geimpft wurden, eingestellt werden.

Die amtliche Verfügung, die am 15. Oktober in Kraft tritt,  fordert, dass bis zum 31. Dezember 2013 die letzten, mit diesem Herpesvirus infizierten Rinder aus den Beständen entfernt werden müssen, ab dem 1. Juli 2013 die Impfung gegen die BHV1-Infektion in Mecklenburg-Vorpommern verboten ist und ab diesem Zeitpunkt nur noch BHV1-freie Rinder in die Bestände eingestellt werden dürfen, die, sofern sie nach dem 30. Juni 2013 geboren wurden, auch nicht mehr gegen die BHV1 geimpft sein dürfen.

„Die überwiegende Zahl der noch BHV1-infizierten Rinder befindet sich in nur 0,8 Prozent der 2.610 im Land registrierten Milch- und Mutterkuhbetriebe“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und weist nachdrücklich darauf hin, dass er das Ziel der schnellstmöglichen Erreichung der BHV1-Freiheit im Land vehement verfolgen werde. „Für eine BHV1-Freiheit gibt es keinen anderen Weg als die Entfernung dieser Tiere“, betont er. „Wir können sie nur durch Vorgabe und konsequente Durchsetzung bestimmter Maßnahmen erreichen.“

Natürlich werden die Mittel und Wege zum Ziel immer auch unter wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten betrachtet. So kann es zur Vermeidung wirtschaftlicher Härten nötig werden, in bestimmten Fällen unter definierten Bedingungen befristete Ausnahmen zu gestatten.

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