Mai 2011: Landgericht Osnabrück bemerkte zu hohe Anzahl an Hennen im Bio-Stall
Osnabrück (aho) – Aufmerksamen Richtern der 9. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück ist es zu verdanken, dass in dem Bioeier-Skandal die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet worden sind. In einem Zivilrechtsstreit war aufgefallen, dass ein beklagter Landwirt aus der Nähe von Papenburg in seinem Bio-Stall zu viele Tiere hält. Das erläuterte jetzt Holger Janssen
Richter am Landgericht Osnabrück.
Ein Geflügelzuchtbetrieb aus Ankum (Bersenbrück) hatte den Landwirt auf Zahlung des restlichen Kaufpreises verklagt. Er hatte bei der Klägerin 15.000 Junghennen bestellt. Der Beklagte behauptete, dass die Klägerin ihm mangelhafte Tiere geliefert habe, weswegen ihm ein finanzieller Schaden entstanden sei. Die 9. Zivilkammer hat mit Urteil vom 10.03.2011 der Zahlungsklage im Wesentlichen stattgegeben, Az. 9 O 1840/10. Der Beklagte hat trotz umfassender Beweisaufnahme einen Mangel nicht beweisen können.
In der mündlichen Verhandlung am 10.02.2011 musste der Beklagte auf Vorhalt durch den Vorsitzenden einräumen, dass er in den vier Abteilungen seines Bio-Stalls nicht nur die rechtlich höchstzulässige Zahl von 12.000 Junghennen, sondern 15.000 Tiere eingestallt hatte. Dies habe ihm der Berater der Klägerin empfohlen, weil dies alle so machten. Nach der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende die Akte daraufhin im Mai 2011 dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg weitergeleitet. Hierauf gründen nun die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen diverse Eiererzeuger.
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