Vier Tiertransporte kontrolliert, keiner blieb unbeanstandet
Fulda (aho) – Auf der Grünen Woche in Berlin lancierte der DRV (Deutscher Raiffeisenverband e.V.) die Initiative „Wir transportieren Tierschutz“. In der Praxis werden aber immer wieder bei Tiertransporten verschiedene tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. So aktuell einer gemeinsamen „Kontrollaktion Tiertransporte“ auf den Bundesautobahnen A4, A5 und A7 im Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg:
Bei dem ersten Transport, einem Sattelzug aus Weißenfels im Burgenlandkreis, waren die Eintragungen in den Begleitpapieren nicht ordnungsgemäß. Die bereits behandelten Verletzungen eines transportierten Schweins deuteten auf mögliche Versäumnisse im Herkunftsbetrieb hin, der nun mit einer veterinärrechtlichen Überprüfung rechnen muss.
Das zweite kontrollierte Fahrzeug, ein Lastwagen aus dem Landkreis Fulda, war nach der Beförderung von Schlachtrindern nicht wie vorgeschrieben, gereinigt und desinfiziert worden. Auch hier waren die Eintragungen in den Begleitpapieren nicht in Ordnung.
Bei einem weiteren kontrollierten Lastzug aus Nordheim in Niedersachsen, wurden die Höchstgruppengrößen bei den beförderten Schlachtschweinen nicht eingehalten. Statt vorgeschriebener 15, waren 22 Tiere in einer Gruppe zusammengefasst. Zwei Eber hatten dagegen zu viel Platz auf der Ladefläche. Haben die Tiere zu viel Freiraum auf dem Transportfahrzeug, besteht erhebliche Verletzungsgefahr, da sie beim Bremsen oder bei Ausweichmanövern nicht rechtzeitig den nötigen Halt finden. Dem Fahrer des Transportes fehlte der nötige Befähigungsnachweis, die praktische Prüfung hierzu würde erst morgen stattfinden, behauptete der Fahrer.
Der letzte kontrollierte Viehtransport, ein Sattelzug aus dem Landkreis Warendorf im Münsterland, hatte 500 Ferkel geladen. Die Tiere waren in Gruppen bis zu 45 Tieren zusammengeladen, obwohl nur jeweils 35 erlaubt sind. Auch die vorgeschriebene Mindestfläche pro Tier wurde nicht eingehalten. Abschließend war die Überschreitung der vorgeschriebenen Fahrzeughöhe des Sattelaufliegers zu bemängeln.
Gegen die Fahrer und auch gegen die Unternehmer der kontrollierten Tiertransporte, werden teilweise nicht unerhebliche Bußgeldverfahren eingeleitet, so das Polizeipräsidium Osthessen.
Hier geht es zum Programm (PDF)
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