12.06.2013
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Verfahrensfehler: Schlachthof Eschweiler darf wieder schlachten
Eschweiler (aho) – Im bio-zertifizierten Eschweiler Schlachthof kann vorerst wieder geschlachtet werden. Das Verwaltungsgerichts Aachen begründete die Aufhebung des Schlachtverbots mit einem Verfahrensfehler. Die Städteregion Aachen hätte die sofortige Schließung des Schlachtshofs – wie gesetzlich vorgeschrieben – schriftlich begründen müssen. Die schriftliche Begründung kann aber jederzeit nachgereicht werden, so das Gericht.
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