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Rinder-TBC im Allgäu: Verunsicherte Bauern demonstrieren gegen Reihenuntersuchung

tbc-befund[Foto: TBC-Lunge; Landratsamt Sonthofen] Sonthofen (aho) – Rund 150 Allgäuer Bauern haben am heutigen Mittwoch in Sonthofen vor Landratsamt Oberallgäu gegen TBC-Reihenuntersuchungen an ihren Rindern demonstriert. Die „Interessengemeinschaft für gesunde Tiere (IggT)“ hatte hierzu aufgerufen. Die Landwirte forderten sowohl zuverlässige Tests als auch Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe. Außerdem kritisieren die IggT, dass sich die Regeln für die Durchführung der TBC-Test ständig änderten und zum Teil zu einer „Existenzvernichtung der betroffenen Bauernfamilien“ führten.

Das Landratsamt veröffentlichte noch am gleichen Tag eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und führte aus:

Im Allgäu stellen Rohmilchprodukte einen enormen volkswirtschaftlichen Faktor dar. Über die „Existenzvernichtung von Bauernfamilien“ müsste man sich dann Gedanken machen, wenn die Rinder-Tbc-Reihenuntersuchungen NICHT durchgeführt würden: denn die KRANKHEIT SELBST ist die Gefahr für die Bauern, NICHT die Bekämpfungsmethoden!

Oberste Prämisse ist der Schutz des Verbrauchers. Die Sicherheit unserer Lebensmittel und das Vertrauen der Verbraucher in diese Sicherheit sind von höchster Bedeutung. Deswegen gehen wir Weg der Tbc-Testung weiter.

Im Betrieb eines der Kläger liegt ein dringender Tbc-Verdacht vor; der Betrieb stellt hauptsächlich Rohmilchprodukte her. Wer Lebensmittelunternehmer ist, hat eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Verbraucher.

Natürlich werden nicht hunderte völlig gesunder Tiere getötet, es werden Tiere getötet, bei denen sich nicht mit allerletzter Sicherheit nachweisen läßt, dass sie infiziert sind. Aber man wird ja nicht allen Ernstes zusehen wollen, wie Tiere möglicherweise andere anstecken, Halter und Verbraucher gefährden, bis die Krankheit ins letzte Stadium gerät. Wenn der Verdacht nicht anders abgeklärt werden kann, müssen natürlich auch verdächtige Tiere diagnostisch getötet werden. Wir haben aber bereits mit der Eilverordnung erreicht, dass Landwirte nun auch eine Nachuntersuchung am lebenden Tier durchführen können.

Bei dem erstinstanzlichen Gerichtsbeschluß zu betreffenden Klage geht es um eine Eilentscheidung, die noch kein endgültiges Urteil darstellt. Die Landesanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des VG Rechtsmittel beim VGH eingelegt. Auch der Kläger selbst hat Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht hat keinen Zweifel daran geäußert, dass der Bestand tatsächlich Tbc-verdächtig ist, hat nicht einmal festgestellt, das die dort produzierte Milch keine Gefahr für den Verbraucher darstelle.
Grundlage des strittigen Teils waren juristische Feinheiten: das Gericht ist der Meinung, dass der EU-Status „anerkannt Tbc frei“ vom Bund möglicherweise nicht in nationales Recht überführt worden sei. Was zur Folge hätte, dass der EU-Status „anerkannt Tbc-frei“ bei keinem der von Tbc betroffenen Betriebe in der Bundesrepublik fallen könnte, weil er in der Rinder-Tuberkulose-Verordnung nicht eigens angesprochen ist. Vereinfacht gesagt würde das bedeuten: wenn der Betrieb wegen Tbc wirksam gesperrt ist, muss trotzdem das Schild „anerkannt Tbc-frei“ darauf stehen. So kann man keine Tierseuche bekämpfen. Für uns war es nie zweifelhaft, dass die Umsetzung des EU-Rechts durch die Bestandssperre nach § 6 RindTbV erfolgt und den „Status“ beinhaltet.

Weiter hat das Gericht die Frage aufgeworfen, ob die Aussetzung des Status ausdrücklich mit Bescheid erfolgen muss und ob ein Bescheid über die Milch kraft Gesetzes oder nur nach ausdrücklicher Anordnung „sofort vollziehbar“ ist. Wenn man diese Zweifel teilen würde, könnte die Milch auch nicht mehr nach EU-Recht gesperrt werden, wohl aber natürlich ebenso wie den Viehbestand nach nationalem Lebensmittelrecht  – und das ist auch erfolgt.

Es ist die Pflicht der Behörden, die Verbraucher zu schützen. Wir erlauben die Lieferung der Milch aus betroffenen Betrieben nur nach Entfernung der positiv getesteten Tiere und nach sicherer Erhitzung der Milch, so dass mögliche vorhandene Erreger sicher abgetötet werden.

Dass eine Betriebssperre für die einzelnen betroffenen Landwirtsfamilien als Einschnitt empfunden werden muss, ist nachvollziehbar. Dennoch ist eine Wartezeit bis zur Nachtestung notwendig, weil Neuinfektionen seit der Entnahme der positiv getesteten Tiere erst nach mindestens sechs Wochen überhaupt entdeckt werden können. Infizierte Tiere zeigen vorher keine messbare Immunreaktion auf den Test. Wenn wir diese Zeit nicht abwarten, macht auch der Test keinen Sinn.

Der im Allgäu nachgewiesene Erreger kann genauso Ziegen wie Rinder befallen. Also müssen zwingend bei einem Betrieb, der Rinder und Ziegen zusammen hält, auch die Ziegen getestet sein. Dass Rind und Ziege mit demselben Tuberkulin getestet werden, ist seit Jahrzehnten Stand der Tiermedizin.

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