NRW lässt bis Ende 2013 rund 1.700 Rinder auf Tuberkulose testen
Recklinghausen/Essen (aho) – Nachdem in den bayerischen Alpenlandkreisen zahlreiche Ausbrüche der Tuberkulose bei Rindern festgestellt worden, haben die Bundesländer eine TBC-Untersuchung aller Rinder, die in den letzten 5 Jahren aus den Alpenlandkreisen verbracht wurden und älter als 24 Monate sind, beschlossen. Wie das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) mitteilt, betrifft diese Untersuchung in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2013 rund 1.700 Rinder in 43 Kreisen und kreisfreien Städten.
Das LANUV informiert weiter zur Situation in NRW:
Seit Januar wurden in NRW ca. 30 Betriebe unter behördliche Beobachtung gestellt. Die Betriebe hatten zuvor Rinder aus Bayern zugekauft in deren Herkunftsbeständen die Tuberkulose der Rinder ausgebrochen war. Auf Grundlage der Tuberkulose-Verordnung müssen alle Rinder, die innerhalb der letzten 5 Jahre aus einem Ausbruchsbetrieb verbracht wurden, mittels Tuberkulintest untersucht werden. Bei diesen Untersuchungen fanden sich in Betrieben im Kreis Lippe, im Kreis Borken und im Kreis Coesfeld auffällige Tiere. Die Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass für die drei Betriebe der Verdacht auf Tuberkulose amtlich festgestellt wurde. Die auffälligen Tiere wurden getötet und im Veterinäruntersuchungsamt weiteren Untersuchungen unterzogen. Die übrigen Rinder des Bestandes mussten ebenfalls einem Tuberkulintest unterzogen werden. Das Ergebnis des Tuberkulintests entscheidet über das weitere Vorgehen im Bestand und wirkt sich auf die Dauer der Sperrmaßnahmen aus. In den Betrieben im Kreis Borken und Kreis Coesfeld hatte der Tuberkulintest betroffener Tiere lediglich ein zweifelhaftes Ergebnis ergeben. Nach Abschluss aller Untersuchungen, die mit negativem Ergebnis verliefen, konnten die Betriebssperren nach kurzer Zeit wieder aufgehoben werden. In dem Betrieb im Kreis Lippe hatte das aus Bayern stammende Tier im Tuberkulintest positiv reagiert. Diese positive Reaktion rechtfertigt ebenfalls nur die Äußerung des Verdachts des Ausbruchs der Rindertuberkulose, trotzdem sieht die Verordnung in diesem Fall vor, dass alle Rinder des Bestandes zweimal im Abstand von 6 Wochen mit negativem Ergebnis im Tuberkulintest untersucht werden müssen. Aus diesem Grund blieb der Betrieb insgesamt 7 Wochen gesperrt.
Reply to “NRW lässt bis Ende 2013 rund 1.700 Rinder auf Tuberkulose testen”