Schweizer Nationalrat will wieder Schlachtnebenprodukte im Futtertrog
Bern (aho) – Der Schweizer Nationalrat hat sich am heutigen Donnerstag mit einer Mehrheit von 134 zu 38 Stimmen für eine Lockerung des seit dem Jahr 2000 bestehende Verfütterungsverbotes für Schlachtnebenprodukten ausgesprochen. Konkret sollen diese sogenannten „PAP“ (Processed animal protein / „behandelte tierische Eiweiße“) für die Fütterung von Schweinen und Geflügel eingesetzt werden. Hierbei soll ein striktes Kannibalismusverbot beachtet werden.
PAP! Nicht Tiermehl!
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht – wie es fälschlich in der Laienpresse berichtet wurde – um die Wiederzulassung der klassischen Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute in den Kategorien 1 und 2 erfasst und unschädlich beseitigt.
Das PAP wird über die Verordnung (EU) No 142/2011 als ein tierisches Protein definiert, welches als Katergorie-3-Material bei der Schlachtung gesunder Tiere anfällt. Zum K-3-Material gehören z.B. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn, überlagertes Fleisch, minderwertiges Fleisch, Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch (Stinkefleisch), verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit „milk-spots“) und verunreinigtes Blut.
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