Opferfest KURBAN BAYRAMI: Landkreise weisen auf geltendes Tierschutz- und Fleischhygienerecht hin
Fürstenfeldbruck (aho) – Das Opferfest KURBAN BAYRAMI findet in diesem Jahr vom 15.10.2013 bis 18.10.2013 statt. Anlässlich dieses Festes der Angehörigen muslimischen Glaubens werden traditionell Schafe und Hammel unter Einhaltung der Reinheitsvorschriften des Islam geschlachtet.
Hauptschlachttage sind der 15.10.2013 und der 16.10.2013.
Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Fürstenfeldbruck wie auch viele andere Kreisverwaltungen in Deutschland ausdrücklich darauf hin, dass das Schächten von Tieren (Schlachten ohne vorherige Betäubung) nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten ist.
Es ist auch mit der islamischen Glaubenslehre vereinbar, wenn die Schlachttiere vor dem Entblutungsschnitt mittels Elektroschock ordnungsgemäß betäubt werden.
Selbstverständlich sind auch die fleischhygienerechtlichen Bestimmungen einzuhalten, das heißt insbesondere sind die Tiere vor dem Schlachten durch den zuständigen amtlichen Fleischbeschautierarzt untersuchen zu lassen. Anschließend hat der zuständige amtliche Tierarzt auch die Fleischuntersuchung vorzunehmen. Seit dem 01.10.2000 müssen bei der Schlachtung die Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen sowie der Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Mandeln und Rückenmark von Schafen und Ziegen, die über 12 Monate alt sind oder bei denen ein permanenter Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat, entfernt und unschädlich beseitigt werden. Die Entfernung dieses sog. spezifizierten Risikomaterials (SRM) wird dabei vom amtlichen Tierarzt überwacht.
Die bei der Schlachtung anfallenden Abfälle (SRM und sonstige Tierkörperteile, Konfiskat) sind grundsätzlich durch die für den Landkreis zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen, welche die Schlachtabfälle nach telefonischer Mitteilung abholt.
Aus Tierschutzgründen dürfen die Schlachttiere auch nicht im Kofferraum des Pkw zur Schlachtstätte transportiert werden, so das Landratsamt.
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