Dioxinskandal ohne Folgen: Landgericht Itzehoe lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens ab
Itzehoe/Uetersen (aho) – Der Dioxin-Skandal aus dem Jahr 2010 bleibt für die Chefs von Harles & Jentzsch ohne Folgen. Landgericht Itzehoe kommt zum Ergebnis, dass der angeklagte Sachverhalt keine Straftat darstellt. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe hat mit Beschluss vom 20.01.2014 (Aktenzeichen 8 KLs 1/13) die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Das teilte jetzt das Landgericht mit.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte den Angeschuldigten mit Anklageschrift vom 13.02.2013 gewerbsmäßige Betrugstaten und Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in den Jahren 2009 und 2010 in 102 Fällen vorgeworfen. Die Angeschuldigten, Geschäftsführer und Prokurist der Harles und Jentzsch GmbH, sollen Futterfette unter den Bezeichnungen „pflanzlich“ oder „Pflanzenfett“ verkauft haben, denen Fettsäuren aus Altspeisefett hinzugemischt worden seien. Dadurch hätten diese nicht an Nutztiere verfüttert werden dürfen.
Diese Anklagevorwürfe waren aus umfangreichen Ermittlungen hervorgegangen, die die Staatsanwaltschaft Itzehoe seit dem Jahreswechsel 2010 / 2011 nach Bekanntwerden von erhöhten Dioxinwerten in dem Unternehmen geführt hatte. Da das Unternehmen die Grenzwertüberschreitung der Dioxinwerte jedoch selbst gemeldet hatte und den Angeschuldigten jedenfalls ein Tatvorsatz nicht nachzuweisen war, hatte bereits die Staatsanwaltschaft wegen dieser Vorwürfe keine Anklage erhoben. Im Zuge der Ermittlungen war man jedoch auf die der Anklageschrift zu Grunde liegenden Lieferungen gestoßen.
Die Große Strafkammer ist bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der angeklagte Sachverhalt keinen Straftatbestand erfüllt.
Entgegen der Annahme der Anklageschrift ist die Große Strafkammer der Auffassung, dass die von der Firma Harles und Jentzsch GmbH verarbeiteten Mischfettsäuren die aus der destillativen Bearbeitung von gebrauchten Altspeisefetten stammten, nach der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Rechtslage an Nutztiere hätten verfüttert werden dürfen. Denn die Altspeisefette selbst sind rein pflanzlicher Herkunft. Nur durch die vorherige Verwendung hätten diese Spuren von Stoffen tierischer Herkunft enthalten können, wenn darin zum Beispiel Fleisch frittiert wurde. Dies erfülle nach Auffassung der Kammer zum einen nicht die einschlägigen Vorschriften, zudem reiche die schlichte Möglichkeit, dass Spuren tierischer Stoffe auch in den destillierten Mischfettsäuren nicht gänzlich auszuschließen seien für einen strafrechtlichen Vorwurf nicht aus. Denn zu Gunsten der beiden Angeschuldigten muss davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Mischfettsäuren nicht mit tierischen Stoffen verunreinigt waren, sondern sämtlich zum Beispiel nur zum Frittieren von Pommes Frites verwendet wurden.
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