VION beantragt Wiederzulassung; leitet Eilrechtsverfahren ein; Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
Bad Bramstedt/Kiel (aho) – Nach ausführlichen Untersuchungen von unabhängigen Gutachtern und deren positiven Ergebnissen im Rahmen einer Probeschlachtung am Dienstag hat die VION Bad Bramstedt GmbH umgehend beim Landkreis Bad Segeberg die Aufhebung der Produktionssperre beantragt. Das teilte VION jetzt mit.
Während der Probeschlachtung waren laut VION mehrere von der zuständigen Behörde beauftragte externe Gutachter vor Ort, um sich ein unabhängiges Bild zu machen. Obwohl alle Gutachter dem Betrieb die Eignung für die rechtlich konforme Arbeit bestätigten, hat der Kreis Segeberg auf Anordnung des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums seine Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion bisher nicht aufgehoben. VION hat daraufhin ein Eilrechtsverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig eingeleitet. Das Gericht wird wohl frühestens in zwei Wochen entscheiden.
Die VION Bad Bramstedt hat für den heutigen Tag (5. März 2014) Gespräche mit dem Betriebsrat vorgesehen, um über eine mögliche Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zu sprechen.
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