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Kieler Agrarministerium will VION-Schlachtbetrieb dauerhaft schließen; VION prüft Millionenklage

Logo_VION-FoodGroupKiel/Bad Bramstedt (aho) – Die Auseinandersetzung um den VION-Schlachtbetrieb in Bad Bramstedt eskaliert. Der seit Ende Februar gesperrte Schlachtbetrieb muss um seine grundsätzliche Zulassung bangen. Der Kreis Segeberg wurde vom Agrarministerium in Kiel angewiesen, ein „Verfahren zum Widerruf der Zulassungen für den Schlacht- und den Zerlegungsbetrieb“ einzuleiten. Agrarminister Robert Habeck (Grüne) stellte gegenüber den Lübecker Nachrichten klar: „Der Kreis muss meinem Ministerium bis Montag, 12 Uhr, den schriftlichen Entwurf fürs Widerrufsverfahren vorlegen.“

Begründet wird der Schritt mit erheblichen Verstößen gegen das Tierschutz- und Hygienerecht sowie die Etikettierungsvorschriften in dem Schlachtbetrieb. „Nach Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft Kiel sichergestellten Unterlagen sieht sich das Ministerium zu diesem Schritt gezwungen“, wird Agrarminister Habeck vom NDR zitiert. Auch bei Kontrollen vor Ort habe sein Haus erhebliche Mängel festgestellt. Es seien Rinder auf dem Hof gewesen, die dort nicht hätten sein dürfen, weil sie krank waren, sagte Habeck weiter. Bei einigen abgetrennten Rinderköpfen hätten seine Mitarbeiter mehrere Bolzeneinschusslöcher festgestellt, bei anderen gar keine. Eine Rinderhälfte, die so gekennzeichnet war, dass sie nicht in den Verkehr hätte gelangen dürfen, habe im Abtransport-Bereich gehangen. Minister Habeck beruft sich bei seinem Schritt auf eine EU-Verordnung (Artikel 31 Abs. 2 Buchst. E der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004). Der Betrieb erfülle wegen dieser Verstöße nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen, um tierische Lebensmittel produzieren zu dürfen. Die Aufsichtsbehörden werden Vion anhören. Das Unternehmen muss sie davon überzeugen, dass es den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werden kann. Für die Dauer dieses Verfahrens bleibt der Schlachthof geschlossen, heißt es in einem Bericht des NDR.

VION will sich auch juristisch wehren

Die Entscheidungen und das Vorgehen des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers gegen das Fleischunternehmen VION Food und den Schlachtbetrieb in Bad Bramstedt sind für das Unternehmen nach eigenem Bekunden nicht nachzuvollziehen. Unbeeindruckt von den fünf sachlichen und fachlichen Gutachten unabhängiger Institute, die einen einwandfreien Betrieb attestieren und die Wiederaufnahme der Produktion empfehlen, will der Minister die Sperrung aufrechterhalten.

Ohne in den von VION täglich angebotenen Dialog zu treten und eine transparente Diskussion für den Standort, die Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaft zu führen, strebt das Ministerium den Entzug der Zulassung des wichtigsten Rinderschlachtbetriebs in Schleswig-Holstein an. Ein Grund für dieses massive Vorgehen der Politik und der Behörden gegen das Unternehmen VION und die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein ist nicht erkennbar, schreibt VION in einer Presseinformation.

VION widerspricht vehement den am Freitagnachmittag nachgeschobenen Gründen für die vom Ministerium zu verantwortende Eskalation und wird sich mit allen Mitteln dagegen wehren. Neben dem Eilgerichtsverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht werden weitere juristische Maßnahmen bis hin zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe geprüft und vorbereitet, so VION. Seit Dienstag liegt beim Verwaltungsgericht Schleswig ein 130-seitiger Eil-Antrag des Unternehmens vor, um die Produktionssperre aufheben zu lassen. Das Gericht will darüber frühestens in rund zwei Wochen entscheiden.

Hintergrund: Artikel 31 Abs. 2 Buchst. E der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
Die zuständige Behörde überprüft im Rahmen der amtlichen Kontrollen die Zulassung von Betrieben. Stellt sie ernsthafte Mängel fest oder muss sie die Erzeugung in einem Betrieb wiederholt stilllegen und ist der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer nicht in der Lage, hinsichtlich der künftigen Erzeugung angemessene Garantien zu bieten, so leitet die zuständige Behörde entsprechende Verfahren ein, um dem Betrieb die Zulassung zu entziehen. Die zuständige Behörde kann jedoch die Zulassung eines Betriebs aussetzen, wenn der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer die Gewähr geben kann, dass er die Mängel innerhalb einer vertretbaren Frist behebt.

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2 Comments, Comment or Ping

  1. Gast

    Grüne Landwirtschaftsminister drehen durch – kennt man ja auch aus anderen Bundesländern.

  2. topoisomerase

    man wird sich schon einigen….
    kennen wir doch aus mannigfaltigen anderen branchen. wirtschaft und politik gegen kreatur und verbraucher. hauptsache der schornstein qualmt. solande diese fleischmafia die fäden in der hand hält, wird sich nichts ändern und solange hier die politikmafia am ruder ist – schon garnichts. danke für die globalisierung. fein, mit hilfe der lobbyisten und der politik wird die sache nach dem freihandelsabkommen mit den amis noch wesentlich besser. wir werden für waren und dienstleistungen, die wir garnicht haben wollen, millionen an diese mafia zahlen müssen, natürlich nur zu unserem besten – versteht sich. der bürger nur noch als fresser, zahlschwein und stimmvieh – schönen dank. f… the eu.

Reply to “Kieler Agrarministerium will VION-Schlachtbetrieb dauerhaft schließen; VION prüft Millionenklage”

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