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MV: Seit 2010 haben 100.000 Hennen den Bio-Status verloren

eier_teller_aufgeschlagenSchwerin (aho/lme) – In Mecklenburg-Vorpommern (MV) fallen bei Kontrollen im Bio-Geflügelbereich immer wieder Verstöße gegen die EU-Ökoverordnung auf. Hierüber informierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus als Reaktion auf den Spiegelartikel „Alles Bio – oder was?“. In dem Artikel war der Eindruck erzeugt worden, die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern würden die Kontrollen im Bio-Bereich nicht ordnungsgemäß durchführen und damit betrügerischem Handeln Vorschub leisten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 01.12.2013 ca. 708.000 Bio-Legehennen gehalten.

So wurden u.a. im August 2010 bei insgesamt ca. 75.000 Legehennen der Bio-Status aberkannt. Im Ergebnis der Aufarbeitung eines weiteren Falles wurde am 31.08.2012 für einen Bestand von ca. 15.000 Bio-Legehennen ein vorläufiges Vermarktungsverbot für Bio-Eier verhängt, dem Bestand wurde am 10.09.2012 der Bio-Status abschließend aberkannt.

Im März 2013 wurde für 12.000 Bio-Legehennenplätze ein vorläufiges Vermarktungsverbot erteilt, überprüft wurden in diesem Zusammenhang 420.000 Bio-Legehennenplätze hinsichtlich der Vorgaben zur erforderlichen Auslauffläche. Daraufhin wurden Unterlagen von vier Unternehmen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung staatsanwaltlicher Ermittlungen durch das Agrarministerium übergeben. Das Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern hat nunmehr auf ein Schreiben der Staatsanwaltshaft vom 3.März 2014 zu diesen Fällen reagiert und bestätigt, dass durch neuere Kontrollen keine weiteren Ergebnisse hierzu vorliegen. Insofern geht das Ministerium davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren einstellt, weil kein Vorsatz nachweisbar ist. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch das LALLF bleibt davon unberührt.

Insgesamt bleibt laut Backhaus festzuhalten, dass seit 2010 über 100.000 Bio-Legehennen in MV der Bio-Status aberkannt worden ist. Zum einen zeigen sich damit die Probleme in einigen Betrieben bei der Haltung, zum anderen wird deutlich, dass in MV konsequent und unabhängig von der Größe der Haltung sanktioniert und die EG-Öko-Verordnung umgesetzt wird, so der Minister.

Namen sollen nicht genannt werden

Das Landwirtschaftsministerium ist nach wie vor der Auffassung, Namen von Unternehmen gegen die ermittelt wird, nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen. Die Berichterstattung in den Medien zu Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung in der Tierhaltung hat in der Vergangenheit immer gewaltbereite Tierschützer auf den Plan gerufen. Es ist bekannt und belegbar – so das Ministerium – , dass es in mehreren Betrieben zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstählen gekommen ist. Darüber hinaus sind Betriebsinhaber und ihre Familien mit Körperverletzung und Mord bedroht worden. Dies rechtfertigt die Verweigerung der namentlichen Nennung der Betriebe, so der Minister in einer Presseinformation.

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