Mecklenburg-Vorpommern: H5N8-Virus bei Wildente nachgewiesen; landesweites Aufstallungsgebot
Schwerin (aho) – Wie aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Schwerin bekannt wurde, konnte bei einer im Raum der Insel Ummanz geschossenen Wildente ein H5N8-Virus nachgewiesen werden. Das Tier selbst soll klinisch unauffällig gewesen sein. Die Krickente wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Landkreis Vorpommern Rügen und damit deutlich außerhalb des Risikogebietes, das 50 km rund um den Seuchenbetrieb in Heinrichswalde, Landkreis Vorpommern Greifswald, liegt.
„Wir haben damit nun eine neue, unschöne Situation. Wir müssen jetzt von einem europaweiten Seuchengeschehen sprechen. Außerdem verdichtet sich jetzt der Verdacht, dass nach den Ausbrüchen bei uns, in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, das Erregerreservoir wohl in der Wildvogelpopulation liegt. Denn es handelt sich zumindest bei den Fällen in den Niederlanden und bei uns nach bisherigem Kenntnisstand um die exakt gleiche Virusvariante. Das bedeutet andererseits auch, dass wir uns nun gezwungen sehen, zum Schutz der Nutztierbestände, ein landesweites Aufstallungsgebot zu verfügen. Ich bitte daher alle Geflügelhalter im eigenen Interesse, den möglichen Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.
Gerade jetzt tragen auch die Freilandgeflügelhalter eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Alle bisher betroffenen Geflügelhaltungen liegen in der Nähe von Vogelrastgebieten. In Japan war das Virus bei Pfeifschwänen aufgetreten. Auch diese Tiere zeigten keine Krankheitserscheinungen.
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Prof. Dr. Sievert Lorenzen
Sehr geehrte Verantwortliche für das Aufstallungsgebot für Geflügel
Sie mahnen an: „Gerade jetzt tragen auch die Freilandgeflügelhalter eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen.“ Ich ergänze: Auch das FLI (Friedrich-Loeffler-Institut), die Agrarminister und Anordnungsgeber tragen eine hohe Verantwortung. Diese gebietet, nicht die schwächste, geradezu nichtige Hypothese zur Ausbreitung von H5N8 zur Grundlage von Handeln zu nutzen, sondern die sehr gut begründete Hypothese, dass industrielle Geflügelhalter für die unfreiwillige Ausbreitung von H5N8 sorgen, wie das WAI (Wissenschaftsforum Aviäre Influenza) überzeugend begründet hat. Der Begriff der „Biosicherheit“ bezieht sich auf die Sicherheit, dass von einem H5N8-betroffenen Betrieb keine H5N8-Gefahr für andere Betriebe ausgeht. Genau in diesem Sinne hat sich die von H5N8 betroffene englische Entenzucht-Farm, die geschäftliche Kontakte nach Südkorea und Vorpommern unterhält, als hochgradig biounsicher erwiesen. Wenn Sie Ihre Verantwortung für Biosicherheit ernstnehmen wollen, müssen Sie Maßnahmen gegen Geflügelindustrielle und nicht gegen Freilandhalter von Geflügel richten, also verhältnismäßige statt unverhältnismäßige Maßnahmen ergreifen.
Mit freundlichem Gruß
Sievert Lorenzen
Dez. 5th, 2014
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