Landkreise Leer und Cloppenburg heben Stallpflicht auf
Leer/Cloppenburg (aho) – Hühner, Enten, Gänse und Co dürfen jetzt in den Landkreisen Leer und Cloppenburg wieder ins Freiland. Das teilten die Kreisbehörden am Dienstag mit. Damit folgen die Behörden einer Empfehlung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers.
Der Landkreis Leer hat die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 1. Dezember 2014 über das Aufstallen von Geflügel ab sofort vollständig aufgehoben.
Der Landkreis Cloppenburg geht differenzierter vor. Die seit dem 28. November 2014 zum Schutz gegen die Geflügelpest geltende Aufstallungspflicht für Geflügel wird zum kommenden Wochenende zum Großteil aufgehoben.
Die Aufstallungspflicht gilt dann nur noch in folgenden avifaunistisch wertvollen Bereichen für Brut- und Gastvögel im Landkreis Cloppenburg:
1. Gebiet in einem beidseitigen Abstand von 500 m von folgenden Fließgewässern: Süd- und Mittelradde, Sagter Ems nördlich der Einmündung des Utender Kanals, Barßeler Tief, Küstenkanal und
2. in einem Abstand von 1.000 m um die Thülsfelder Talsperre.
Dies ist das Ergebnis der aktuellen Risikobewertung, die der Landkreis Cloppenburg unter Berücksichtigung des bisherigen Seuchenverlaufs – kein weiterer Krankheitsausbruch – und der Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts sowie des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vorgenommen hat. Die entsprechende Allgemeinverfügung hierzu wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.
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