Agrarausschuss lehnt Antibiotika-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab
Berlin (aho) – Ein Antrag (18/3152) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung wurde im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nicht zur Annahme empfohlen.
In dem zur Abstimmung gestellten Antrag plädierte die Fraktion dafür, den ökonomischen Anreiz, möglichst viele Medikamente verkaufen oder kaufen zu wollen, zu minimieren. Das soll durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes gewährleistet werden, indem ein einheitlicher Abgabepreis der Mittel für Tierärzte eingeführt und Rabatte ausgeschlossen werden. Außerdem soll der Einsatz bestimmter „kritischer“ Antibiotika bei Tieren nur noch in Ausnahmefällen zugelassen sowie die Haltungsbedingungen zur Vorsorge verbessert werden.
Diskussion
Zuvor hatten sich die Grünen froh darüber geäußert, dass „Bewegung in die Diskussion über den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung kommt“. Die Fraktion berief sich auf einen kürzlich gefassten Beschluss der Agrarministerkonferenz, der die Bundesregierung aufgefordert habe, den Einsatz von Antibiotika auf den Prüfstand zu stellen. „Es ist langsam an der Zeit, die Landwirtschaft von der überflüssigen Debatte über die Tierhaltung zu befreien“, sagten die Grünen.
Die CDU/CSU unterstrich in der Beratung, dass es das Ziel aller Fraktionen im Bundestag sei, den Antibiotikaeinsatz zu senken. Der von den Grünen vorgelegte Antrag wäre entbehrlich, weil die Bundesregierung in den wesentlichen Punkten „bereits auf einem guten Weg ist“. Das sei bereits mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes im vorgegangen Jahr geschehen und werde mit der Tierwohlinitiative, die die Verbesserung der Haltungsbedingungen zum Ziel habe, fortgeführt. „Wir müssen auch weiter in der Lage sein, Tiere zu behandeln, wenn sie krank sind“, hieß es warnend vor zu rigiden Forderungen aus der Fraktion. Die Bundesregierung wies zudem darauf hin, dass derzeit auf EU-Ebene weitere Initiativen im Rat wie im EU-Parlament beraten würden und damit das Thema weiterhin aktuell bleibe.
Auch der SPD reichte es nicht aus, „nur am Arzneimittelgesetz zu drehen“. Der Arzneimittelaufwand in der Tierhaltung sei seit den 90er Jahren um ein Drittel im Vergleich zu heute gesunken. Die Fraktion lenkte den Blick auf die Frage nach den Haltungsbedingungen von Nutztieren, denn dort gebe es noch Regelungsbedarf.
Die Linksfraktion hingegen unterstützte den Antrag der Grünen, weil man anfangen müsse, etwas zu ändern: „Auch beim Dispensierrecht der Tierärzte.“ Die Linke regte an, über die Einführung von „Technischen Assistenten“ nachzudenken, die nach der Mittelverschreibung durch Tierärzte die Tierhalter bei der Durchführung der Behandlungen unterstützen sollen.

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