Neue Regelung zur Trichinenuntersuchung für Hausschlachtungen von Schweinen
Beeskow (aho) – In der Europäischen Union gilt eine neue Durchführungsverordnung, die DV (EU) 2015/1375 zur Regelung der Untersuchungspflicht von Haus- und Wildschweinen auf Trichinen. Hierauf weist der Landkreis Oder-Spree hin.
Diese Muskelparasiten können nach Verzehr durch den Menschen zu starken rheumaähnlichen Muskelschmerzen führen. Bei starkem Befall kann die Erkrankung sogar tödlich verlaufen. Beim Auftreten der Form des Parasiten, der sich nicht in der Muskulatur verkapselt, stellt die bisher angewendete Untersuchungsmethode der der Kompression („Quetschen“) und anschließender Untersuchung mit einem Trichinoskop (Mikroskop) keine sichere Methode mehr dar.
Aus diesem Grund gilt es nun auch Fleisch von Schweinen aus Hausschlachtungen im Labor mittels Digestionsverfahren („Verdauungsmethode“) zu untersuchen. Vor Abschluss der Untersuchung dürfen keine Teile des Tieres verzehrt werden. Die Proben müssen durch den Tierhalter oder eine von ihm beauftragte Person zur Untersuchungsstelle gebracht werden und dürfen erst nach abgeschlossener Untersuchung verwertet werden.
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