Bundesregierung lehnt Verbot des Tötens von Eintagsküken ab
Berlin (bmel/aho) – Zur gestrigen Kabinettssitzung (11.11.2015), in der die Entwürfe des Bundesrates für ein Gesetz für die Änderung des Tierschutzgesetzes (Verbot des Tötens von Eintagsküken) Gegenstand er Beratungen waren, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört – daran arbeiten wir bereits intensiv.
Dazu gehe ich den Weg der Forschung, um den Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten. Mit einer praxistauglichen Alternative greift automatisch das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form und das Töten männlicher Eintagsküken ist verboten.
Diese Forschung ist zentraler Bestandteil meiner Tierwohloffensive „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“. Dazu unterstütze ich die Universität Leipzig mit erheblichen finanziellen Mitteln. Es ist sowohl aus Tierschutz-Gründen als auch aus ethischer Sicht unerträglich, dass jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken getötet werden, nur weil sie das falsche Geschlecht haben.
Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern. Dort haben wir keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken. Wir würden uns damit abhängig vom Import machen und hätten keinerlei Einfluss auf die Produktion, das kann nicht unser Ziel sein.“
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