Weitere Einschränkungen beim Einsatz von Antibiotika
Göttingen (aho) – Das Bundeslandwirtschaftsministerien will die Therapiefreiheit von Tierärzten beim Einsatz von Antibiotika weiter einschränken. Tierärzte haben grundsätzlich eine Therapiefreiheit aufgrund der Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz.
So ist eine Überarbeitung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) für Mitte des Jahres zu erwarten. Avisiert wird ein Umwidmungsverbot für kritische Antibiotika wie Cephalosporine 3. und 4. Generation, Makrolide und Fluorchinolone. Ebenso eine Verpflichtung zur Durchführung von Antibiogrammen und einer Definition von Anforderungen an die Durchführung solcher Antibiogramme.
Weitere Details und Hintergründe erfahren die Teilnehmer der 16. AVA-Haupttagung (17. bis 20. März 2016) in Göttingen im Referat:
Arno Piontkowski
AB Einsatz und Perspektiven zur Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

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