Bundesregierung: Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration jetzt umsetzen
Berlin (aho) – Die Bundesregierung sieht jetzt die Wirtschaft gefordert, den Umstellungsprozess weg von der betäubungslosen Ferkelkastration zu vollenden. Dazu gehörten vor allem Abstimmungsprozesse über die gesamte Produktionskette hinweg. Die jeweiligen Vertragspartner von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Lebensmitteleinzelhandel müssten sich „aufeinander einstellen“. Diese Aufgabe könne nur von der Wirtschaft selbst wahrgenommen werden, so die Bundesregierung. Für die Entwicklung eines Marktes für Eberfleisch sei insbesondere entscheidend, dass das Fleisch dem Verbraucher zuverlässig frei von Geruchsabweichungen angeboten werden könne.
„Der grundlegende Forschungsbedarf ist bearbeitet“, heißt es hierzu in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Darin bezieht sich die Bundesregierung insbesondere auf die von ihr geförderten 13 Forschungsprojekte zur Umstellung auf alternative Verfahren mit über 8,3 Mio. Euro an Forschungsmitteln.
Isofluran-Nakrose bleibt Einzelfallentscheidung
Die Bundesregierung sieht mit Hinweis auf das Arzneimittelrecht keine rechtlichen Möglichkeiten, die Umwidmung des Narkosemittels Isofluran generell zu ermöglichen. Nach § 56a Absatz 2 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürfe der Tierarzt unter definierten Voraussetzungen bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes die sogenannte Umwidmung von Tierarzneimitteln vornehmen. Es handele sich somit um Einzelfallentscheidungen des Tierarztes. Bei Durchführung der chirurgischen Kastration unter Narkose sei insbesondere bei Narkosemitteln, die keine eigene analgetische Wirkung hätten, sondern aufgrund des Bewusstseinsverlusts zur Schmerzausschaltung führen (wie Isofluran) nach Abklingen der Narkose mit dem Auftreten von Wundschmerz zu rechnen. Insofern sei in diesen Fällen
die zusätzliche Anwendung von Schmerzmitteln geboten. Entsprechende zugelassene Tierarzneimittel stünden zur Verfügung.
Unabhängig davon würden derzeit rechtliche und fachliche Aspekte der Anwendung von Isofluran als Inhalationsnarkotikum für Ferkel geprüft.
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