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Bundesratsmehrheit für bundesweites Verbot der Anbindehaltung

MilchkuhBerlin (aho) – Der Agrarausschuss des Bundesrats sprach sich gestern mit großer Mehrheit dafür aus, einem Entschließungsantrag von Hessen zu folgen, die Anbindehaltung von Kühe in Deutschland nach einer Übergangsfrist von zwölf Jahren zu verbieten. Betroffen wären vor allem bayerische Milchviehhalter. Nach Schätzungen werden dort auf mehr als 11.000 Betrieben noch über 300.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten.

Die schwarz-grünen hessische Landesregierung hatte das Verbot in der Drucksache 548/15 vom 13.11.15 begründet:

Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ist kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz. Ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird daher für erforderlich gehalten, wobei im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der betroffenen Tierhalter eine Übergangsfrist von 12 Jahren als angemessen erachtet wird. Hierbei sollten jedoch unbillige Härten vermieden werden.

Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z. B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z. B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.

Mittlerweile bestätigen zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2012 eines Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichtes in Niedersachsen die Auffassung, „dass die Anbinde- haltung auch für Milchkühe keine verhaltensgerechte Unterbringung im Sinne des § 2
Nummer 1 Tierschutzgesetz darstellt und zu einer mit Schmerzen verbundenen Be- schränkung ihrer artgemäßen Bewegung im Sinne des § 2 Nummer 2 Tierschutzgesetz führt“.

Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ist mit Nachteilen für das Tierverhalten und die Tiergesundheit verbunden. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. kommt in seiner Beurteilung der Haltungssysteme zu dem Ergebnis, dass ein Normalverhalten des Rindes in Anbindeställen ohne Weidegang „stark eingeschränkt/ nicht ausführbar“ ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt in ihren wissenschaftlichen Gutachten zum Tierschutz bei Milchkühen, dass Tieren in Anbindehaltung Auslauf gewährt werden sollte, um die haltungsbedingten Beeinträchtigungen zu mindern und eine Ausübung arttypischer Verhaltensweisen zu ermöglichen.
Gemäß den Empfehlungen des Europarates für das Halten von Rindern sollen „die Tiere im Sommer die Gelegenheit haben, sich so oft wie möglich – vorzugsweise täglich – im Freien aufzuhalten“.

Der Anbindestall ist neben dem Laufstall immer noch ein weit verbreitetes Haltungssystem, insbesondere in der Milchviehhaltung. Die Umstellung von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung bedeutet für die Betriebe in der Regel einen erheblichen Entwicklungsschritt. Ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung mit der Gewährung einer Übergangsfrist wird insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die Zeit für diesen Entwicklungsschritt einräumen, um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können.

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  1. Leider sind die Beschlüsse des Ausschusses nicht bindend; der Bundesrat selbst wird erst am 22.04. dazu abstimmen. Danach liegt die Verantwortung für die Umsetzung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. In vielen Fällen hat das Bundesministerium die Beschlüsse der Länder ignoriert – beim Tierschutz dürfen wir das nicht zulassen. Das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ist wichtig. Ebenso wichtig ist beispielsweise auch der Auslauf im Freien oder natürliches Futter. Wir von der Welttierschutzgesellschaft fordern daher eine Haltungsverordnung für Milchkühe, in der all diese und weitere Punkte geregelt werden sollen, und haben bereits einen entsprechenden Entwurf erstellt. Unterschreiben auch Sie unsere zugehörige Petition und setzen Sie sich mit uns für gesetzliche Mindeststandards ein: http://welttierschutz.org/kampagnen/petition/.

    Weitere Informationen rund um die Kuh finden Sie auf unserer Kampagnenwebsite http://www.kuhplusdu.de

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