Agrarministerkonferenz: Resistenztest darf Behandlungsbeginn nicht verzögern
Göhren-Lebbin (aho) – Die Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2016 in Göhren-Lebbin bei Waren an der Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) beriet auch Themen um den Einsatz von Antibiotika bei Tieren in der Landwirtschaft. Erklärtes Ziel ist es, den Antibiotikaeinsatz und Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin zu verringern.
Vor diesem Hintergrund sehen die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder die Notwendigkeit, die antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen, aufzulisten. Sie fordern hierzu, die Bundesregierung auf, in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesministerien und in enger Abstimmung mit den Verbänden und Interessenvertretungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Liste von kritischen, wichtigen Wirkstoffen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin zu erstellen. Für diese Stoffe müssen Einschränkungen bis hin zum Verbot ergriffen werden.
Auch bitten die Länder die Bundesregierung in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorzuschreiben, dass nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft bei einer Behandlung mit Antibiotika ein Antibiogramm (Resistenztest) zu erstellen ist, um die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe zu überprüfen. Es dürfe dadurch aber nicht zu einer Verzögerung der Behandlung kranker Tiere kommen.
Die Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein plädiert sogar dafür, die Erstellung eines Antibiogramms bei der Behandlung mit Antibiotika zur Regel zu machen. Die Forderung wurde in einer Protokollerklärung dokumentiert.
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