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Ausstieg aus der Ferkelkastration: Es besteht Handlungsbedarf

skalpell_01.jpgBerlin (aho) – Anlässlich einer Tagung des Agrarministeriums zum Thema Kastrationsausstieg erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMEL, Dr. Maria Flachsbarth: „Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration ist beschlossen und wurde mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 im Gesetz verankert: Ab Januar 2019 ist die Kastration von Ferkeln nur noch unter Betäubung erlaubt. Damit kommen wir unserem Ziel, Deutschland zum Vorreiter in Sachen Tierwohl zu machen, einen entscheidenden Schritt näher. Wir diskutieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht länger über die Frage, ob der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration kommen wird.

Flachsbarth mahnte die Schweinebranche, den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration jetzt aktiv anzugehen: „Bis zum Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration verbleiben noch zweieinhalb Jahre. Es wird nicht klappen, den Schalter erst am 31. Dezember 2018 umzulegen. Die Umstellung muss sich vielmehr über den gesamten noch verbleibenden Zeitraum vollziehen! Jeder einzelne Betroffene, ob Landwirt, Schlachter, Metzger, Verarbeiter, Einzelhändler muss sich jetzt Gedanken machen, wie er selbst diese Herausforderung annimmt und die Umstellung umsetzt“ sagte die Veterinärmedizinerin. Mit der Kastration unter Narkose, der Immunokastration und der Mast intakter Eber, stünden den Ferkelerzeugern und Mästern verschiedene Methoden mit Vor- und Nachteilen zur Verfügung.

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  1. Anja Rostalski

    Danke, Frau Kollegin Flachsbarth, für diese ungemein hilfreiche ministeriale Mahnung an die deutsche Schweineproduktion. Es hat bislang zwar leider nicht geklappt, eine dem Tierwohl zuträgliche und für die Landwirte durchführbare Betäubungsmethode zu etablieren. Und die Immunokastration konnte bislang nicht den Beweis erbringen, etwas anderes zu sein, als eine mit deutlich höheren Kosten und Risiken für den Impfstoffanwender verbundene Form der Ebermast, die im übrigen ebenfalls tierschutzrechtlich in Frage gestellt werden darf. Wie schön daher, wenn man sich so leicht aus der Verantwortung ziehen kann, weil man sich auf einen Gesetzesbeschluss beruft, dessen Interpretation durchaus Spielraum für andere Vorgehensweisen lassen könnte, die von ministerialer Seite wohl aus politischen Gründen kategorisch abgelehnt werden. In Berlin wurde aus der Vergangenheit nichts gelernt, und offenbar fehlt es am Rückgrat, Fehler zuzugeben. Die Zukunft liegt daher in der Ferkelerzeugung Hollands und Dänemarks, die unter weniger stringenten Bedingungen Tiere in deutsche Mastställe, Schlachthöfe und Fleischtheken liefern werden.

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