Kein Anfangsverdacht für eine Straftat: Verfahren gegen Röring wegen angeblicher Tierschutzverstöße eingestellt
Münster (aho) – Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen gegen den Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Johannes Röring, wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beendet. Wie die Behörde heute mitteilte, wurde das Verfahren wegen fehlenden Anfangsverdachts eingestellt.
Die Tierschutzorganisationen PETA und Animal public sowie einzelne Privatpersonen hatten bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Schweinemastbetriebs in Vreden wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz erstattet. Hintergrund bzw. Anlass für diese Strafanzeigen war ein Fernsehbeitrag der ARD-Magazinsendung „Panorama“, in dem Aufnahmen aus diesem Betrieb gezeigt worden waren.
Nach der Ausstrahlung dieses Beitrags hatte bereits die Staatsanwaltschaft Münster ein Verfahren eingeleitet. Die Tierschutzorganisation PETA hat der Strafanzeige einen Datenträger beigefügt, der mehrere Videos aus dem Jahr 2016 enthält, die in dem betroffenen Stall aufgenommen worden sein sollen. Nach Ansicht der Tierschutzorganisation sollen diese Aufnahmen rechtswidrige Zustände in der Anlage dokumentieren.
Soweit sich die Anzeige gegen Röring als Mitglied des Deutschen Bundestages richtet, besteht ein Anfangsverdacht nach den durchgeführten Vorermittlungen nicht. Der Bundestagsabgeordnete Röring ist nicht Geschäftsführer des Betriebs, sondern hieran lediglich als Gesellschafter beteiligt. Aus dieser Mitgliedschaft lässt sich eine strafrechtlich relevante Verantwortlichkeit nicht ableiten, so die Staatsanwaltschaft in einer Presseinformation. Nur der alleinige Geschäftsführer ist für die Betreuung der Tiere auf dem Hof verantwortlich. Auch gegen den Geschäftsführer besteht kein Anfangsverdacht für eine Straftat, so die Staatsanwaltschaft.
Die verfügbaren Videosequenzen und Aufzeichnungen sind bei den Vorermittlungen ausgewertet worden. Darauf sind Zustände zu sehen, die auf Missstände in der Schweinemasthaltung hindeuten könnten. Diese möglichen Missstände haben jedoch keinen Anfangsverdacht begründet. Voraussetzung dafür wäre, dass der Geschäftsführer den Tieren vorsätzlich länger anhaltende oder sich wiederholende erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt hat (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz), so die Staatsanwaltschaft.
Die Videos zeigen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Momentaufnahmen einer Schweinezucht. Sie geben allerdings weder über die Dauer noch über die Wiederholung solcher Zustände Auskunft und belegen keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen. Bei einzelnen dokumentierten Verletzungen dürfte es sich um Begleiterscheinungen – zum Beispiel als Folgen von Rangordnungskämpfen – der legalen Massentierhaltung handeln. Soweit es Anzeichen für mögliche Erkrankungen einzelner Tiere gibt, lässt sich deren Intensität und Behandlungsdürftigkeit weder feststellen bzw. noch ist eine Diagnose (wie auch zu der Todesursache eines abgebildeten verendeten Tieres) anhand des Bildmaterials möglich.
Eine Überprüfung des zuständigen Veterinäramtes nach Ausstrahlung der „Panorama“-Sendung hat keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Zustände in dem angezeigten Betrieb ergeben.
Maßgeblich für einen fehlenden Anfangsverdacht ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft insbesondere, dass es keine Hinweise dafür gibt, dass der Geschäftsführer den Tieren vorsätzlich Schmerzen zugefügt hat oder die Tiere vorsätzlich nicht wie erforderlich hat behandeln lassen. Die betreuende Tierarztpraxis hat regelmäßig die Behandlung von Schweinen dokumentiert.
Soweit die Staatsanwaltschaft Münster auch Vorwürfe gegen die Verantwortlichen eines Schweinemastbetriebs in Saerbeck untersucht, dauert diese Prüfung an.
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