Bußgeldverfahren: Geflügelhalter hatte Tiere im Freien gehalten
Regensburg (ago) – Der Hobbyzüchter, in dessen Bestand der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburgaufgetreten ist, hatte sein Wassergeflügel (Enten, Gänse und Schwäne) entgegen der Aufstallpflicht nicht im Stall gehalten. Dadurch kam es mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Kontakt mit Wildvögeln zu einem Viruseintrag in den Bestand des Züchters, so der Landkreis gegenüber der Presse. Das Landratsamt hat daher ein Bußgelderfahren gegen den betroffenen Geflügelhalter eingeleitet. Jedoch erst, wenn festgestellt werden kann, welches Ausmaß die Verbreitung des Virus genommen haben wird, kann die Ordnungswidrigkeit verbeschieden werden. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Aufstallungsanordnung kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. Der Bestand des Geflügelhalters wurde bereits nach Bekanntwerden des Verdachts gesperrt. Bereits am Freitagabend wurden die 34 Hühner, Enten, Gänse und Schwäne gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.
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