Tiertransporte kontrolliert
Fulda (aho) – Bei Kontrollen von Tiertransporten durch die Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste im Polizeipräsidium Osthessen wurden in den drei osthessischen Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und im Vogelsbergkreis, erneut tierschutzrelevante Verstöße festgestellt.
Wie die Polizei mitteilte, versuchen Transportunternehmen einige Autobahnstrecken zu meiden, um Kontrollen zu entgehen. Dies zieht oft längere Fahrzeiten nach sich und steht damit zunächst dem „Tierwohl“, aber auch den Transportvorschriften entgegen. Diese besagen nämlich ausdrücklich, dass Tiertransporte stets so kurz wie möglich zu halten sind.
Ein kontrollierter Tiertransport-LKW, der aus dem Landkreis Offenbach stammte, hatte zwar keine Tiere geladen, musste jedoch trotzdem stehenbleiben. Der LKW war in einem technisch derart schlechten Zustand, dass sie Weiterfahrt zu untersagen war. Zusätzlich war das Transportfahrzeug nach der letzten Beförderung von Tieren nicht gereinigt und desinfiziert worden. Die Ladefläche war voll mit verschmutztem Stroh-Einstreu und tierischen Exkrementen, was einen tierseuchenrechtlichen Verstoß darstellte.
Bei dem nächsten vorübergehend stillgelegten Tiertransport, einem LKW mit Anhänger aus dem Landkreis Kehlheim in Niederbayern, wurden derart schwerwiegende tierschutzrelevante Verstöße festgestellt, dass ein unmittelbares amtstierärztliches Einschreiten erforderlich wurde. Die Ladung dieses Lastzuges bestand aus Schlachtschweinen. Bei einem dieser Schweine wurde eine schwerwiegende Verletzung diagnostiziert. Aufgrund dieser Verletzung hätte das Tier erst gar nicht befördert werden dürfen, es galt als „transportunfähig“. Aus Tierschutzgründen musste das verletzte Tier daraufhin, auf Anordnung einer Amtstierärztin, von seinen Artgenossen abgesondert, in einer eigenen Box weiterbefördert werden. Weitere tierschutzrechtliche Verstöße schlugen hier zu Buche. Der Fahrer und auch das Viehhandelsunternehmen, wurden deshalb mit einem Bußgeld belegt.
Der letzte gestoppte Transport, ebenfalls ein Lastzug mit Schlachtschweinen, hatte seine zulässige Gesamtlänge deutlich überschritten. Da der Fahrer dieses Lastzuges aus Einbeck in Niedersachsen, die Länge vor Ort nicht regulieren konnte, wurde gegen den Halter ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet, weil dieser die Fahrt seiner Fahrzeuge trotz Überlänge angeordnet, bzw. zugelassen hatte. Die Weiterfahrt des Lastzuges wurde in diesem Fall aus Tierschutzgründen unter Auflagen jedoch gestattet.
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