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Schweine brauchen Platz: Berlin reicht Klage gegen Schweinehaltungsbedingungen ein

Berlin (aho) – Der Berliner Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der Senat macht hiermit von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch, die Vorschriften durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Senator Dr. Behrendt in einer Presseinformation: „Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung. Zwar wird im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Jedoch haben die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher die berechtigte Erwartung, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten werden, dass ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet werden.“

Nach Artikel 20a des Grundgesetzes schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Verfassung von Berlin sieht in Artikel 31 Absatz 2 vor, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen sind.

Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängen die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück, so der Senat in einer Presseinformation.

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One Comment, Comment or Ping

  1. Heike

    Wird ja auch mal Zeit, dass irgendwer anfängt sich darüber Gedanken zu machen.
    Tiere so zu halten, dass sie ihrem eigenen Dreck nicht ausweichen können, ist schon echt pervers.

Reply to “Schweine brauchen Platz: Berlin reicht Klage gegen Schweinehaltungsbedingungen ein”

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