1800 Rinder werden geschlachtet: BHV1 in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Stormarn
Kiel (aho) – In Schleswig-Holstein ist die Rinderseuche BHV1 amtlich festgestellt worden. Aktuell betroffen ist laut dem Agrarministerium in Kiel ein Milch- und Mastviehbetrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das BHV1-Virus wurde demnach bei einem erkrankten Rind nachgewiesen. In nahezu allen anderen rund 660 Tieren wurden zudem Antikörper gegen das Virus festgestellt. Es handelt sich um sogenannte Reagenten; diese Tiere tragen also das Virus in sich, ohne selbst erkrankt zu sein. Der Betrieb wurde gesperrt. Mit BHV1-infizierte Tiere müssen getötet werden, so sieht es die BHV1-Bundesverordnung vor.
Zudem wurden in einem weiteren Betrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie in zwei Betrieben im Kreis Stormarn ebenfalls BHV1-Reagenten festgestellt. Teile dieser Bestände müssen geschlachtet werden. Insgesamt sind rund 1800 Tiere betroffen. Das Fleisch dieser Tiere muss laut dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) nicht vernichtet, sondern kann bedenkenlos verzehrt werden, da der Erreger nicht auf den Menschen übertragbar ist. Klinisch erkrankte Tiere dagegen werden getötet und dürfen nicht als Lebensmittel in den Handel gelangen. Die Betriebe müssen nach der Räumung gereinigt und desinfiziert werden, Nachbarbetriebe werden auf das Virus hin untersucht.
Schleswig-Holstein ist seit März 2017 offiziell BHV1-frei. Dieser Status ist laut Ministerium auch nicht gefährdet, selbst wenn es – wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist – noch zu vereinzelten Ausbrüchen kommt. BHV1 wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Die Erkrankung zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland.
Entschädigung durch Tierseuchenfond
Die Landwirte werden durch den Tierseuchenfond entschädigt. Auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes sind im Falle einer Tötung von Nutztieren aus tierseuchenrechtlichen Gründen Entschädigungszahlungen an den Tierhalter vorgeschrieben. Diese Entschädigungszahlungen sind zu 50 Prozent durch den Tierseuchenfonds und zu 50 Prozent durch das Land zu leisten.
Strenge Biosicherheitsmaßnahmen
Die Landwirtschaft ist nun gehalten, weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Beispielsweise müssen sie dafür sorgen, dass ihre Tiere möglichst nicht in Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen kommen. Neu gekaufte Tiere sollten zunächst separat gehalten werden: Personen, die den Bestand betreten, sollten betriebseigene Schutzkleidung tragen. Entsprechend wurden Bauernverband, Wirtschaftsverbände und Tierärzte noch einmal sensibilisiert.
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