Ausstieg aus betäubungsloser Ferkelkastration: Termin 1.1.2019 bleibt
Berlin (aho) – Der Antrag aus Bayern, der das Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung ab 2019 für fünf Jahre hinauszögern will, hat heute im Agrarausschuss des Bundesrates keine Mehrheit erhalten. Niedersachsen hatte den Antrag unterstützt.
So hatte das Thüringer Sozialministerium bereits im Vorfeld der Abstimmung signalisiert, dass man die Frist 1.1.2019 beibehalten wolle. Pressesprecher Stefan Wogawa: „Diese Änderungen im Tierschutzrecht sind schon seit 2013 bekannt. Das ist eine wirklich lange Zeit. Außerdem liegen drei Alternativen vor, die praxiserprobt sind und angewandt werden können. Deshalb unterstützen wir diese Forderung nach einer Verschiebung nicht.“
Bayern und Niedersachsen können über den Antrag auf Terminverschiebung in Form eines sogenannten „Plenarantrags“ in der Sitzung des Bundesrats am 21. September abstimmen lassen.
Im Jahr 2008 hatten sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) in der sogenannten „Düsseldorfer Erklärung“ für ein gemeinsames Vorgehen ausgesprochen.
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