Landestierärztekammer Hessen appelliert an Politiker: Betäubungslose Ferkelkastration umgehend beenden!
(ltk) – Die Landestierärztekammer Hessen appelliert an die Mitglieder des Bundestages, gegen die von der Regierungskoalition geplante Verlängerung der betäubungslosen Kastration von wenige Tage alten Ferkeln zu stimmen und damit diesen schmerzhaften Eingriff ab Januar 2019 zu beenden. Das Tierschutzgesetz erlaubt die betäubungslose Kastration noch bis zum 31.12.2018. Diese Frist soll nun durch eine Gesetzesänderung um zwei Jahre verlängert werden.
„Es stehen sichere und geeignete Alternativen zur Verfügung, allen voran die sogenannte Immunokastration“, so Dr. Ingo Stammberger, Präsident der Landestierärztekammer (LTK) Hessen. „Dabei werden die Tiere gegen den vom Verbraucher unerwünschten Ebergeruch geimpft. Weiterhin ist die Kastration unter Inhalationsnarkose möglich sowie auch die Ebermast, bei der die Tiere nicht kastriert und mit einem etwas geringeren Gewicht als sonst üblich geschlachtet werden“, führt der Veterinärmediziner weiter aus. Die Ferkel über die im Tierschutzgesetz vorgesehene Frist hinaus weiter ohne Betäubung der schmerzhaften Kastration zu unterziehen, sei nicht nur tierschutzwidrig, sondern verstoße auch gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz und sei damit verfassungswidrig.
Männliche Schweine werden in Deutschland im Alter von wenigen Tagen kastriert – bislang überwiegend ohne Schmerzausschaltung. Damit sollen der typische Ebergeruch und -geschmack des Fleisches verhindert werden. Bereits seit 2013 enthält das Tierschutzgesetz ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019. Obwohl diese Tatsache seit Jahren bekannt ist und obwohl alternative Verfahren, die in anderen Ländern ebenfalls seit Jahren erfolgreich eingesetzt werden, vorhanden sind, will die Regierungskoalition das Tierschutzgesetz jetzt ändern, um den schmerzhaften Eingriff bis Ende 2020 zu erlauben. Begründet wird dieses Vorhaben damit, dass die verfügbaren Alternativen den Anforderungen der Praxis angeblich nicht gerecht würden.
„Dabei wird die Impfung gegen den Ebergeruch, bei der die Ferkel lediglich zwei Spritzen bekommen müssten, z. B. in Belgien und in Australien angewendet. Beide Länder exportieren auch das Fleisch dieser Tiere. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Methode hier in Deutschland nicht endlich flächendeckend angewendet wird“, so LTK-Präsident Dr. Stammberger. Die Politik solle nicht die Qual der Ferkel verlängern, sondern durch Aufklärungskampagnen bei den Verbrauchern den Einzelhandel unterstützen und die Akzeptanz von Fleisch einfordern, das tierschonend produziert worden sei.
Der in den letzten Monaten diskutierte sogenannte 4. Weg, also die örtliche Betäubung der Ferkel durch Injektion eines Lokalanästhetikums in den Samenstrang, ist nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kein gangbarer Weg. „Diese Methode ist sehr schmerzhaft, verhindert den Kastrationsschmerz nicht wirkungsvoll, und durch zweimaliges Fangen der Ferkel ist die Stressbelastung sehr groß“, verdeutlicht Prof. Dr. Sabine Tacke, Vizepräsidentin der LTK Hessen und Oberärztin Anästhesie am Klinikum Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen.
„Daher rufen wir die Bundestagsmitglieder dazu auf, gegen die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes zu stimmen und damit die betäubungslose Ferkelkastration wie vorgesehen zum 31.12.2018 zu beenden“, so Dr. Stammberger abschließend.
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