Muster-Betriebsanweisung Isofluran bei der Ferkel-Kastration
[Isofluran-Narkosegerät auf einem Schweizer Hof]
Kassel (aho) – Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine aktualisierte Version ihrer MUSTER-Betriebsanweisung „Arbeiten mit flüssigem/ gasförmigem Isofluran bei der Ferkel-Kastration“ publiziert. In der Betriebsanweisung werden die Anwender auf die Risiken und den richtigen Umgang mit Isofluran hingewiesen. So soll der Anwender bei unbeabsichtigter Freisetzung Atem-, Augen- Hand- und Körperschutz tragen. Verschüttete Flüssigkeit soll mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufgenommen und vorschriftsmäßig (Sondermüll) entsorgt werden. Zudem soll Isofluran nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
Hintergrund
Das für die Zulassung von Tierarzneimitteln zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte mit Bescheid vom 19. November 2018 eine Zulassung für das Tierarzneimittel „Isofluran Baxter vet 1000 mg/g“ zur Inhalationsnarkose für Hunde, Katzen, Pferde und Schweine (Ferkel) erteilt. Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner hierzu: „Ich freue mich, dass eine weitere Entwicklung gelungen ist, um die deutschen Ferkelerzeuger im Sinne des Tierschutzes zu unterstützen und um im Wettbewerb mit Erzeugern in anderen Ländern bestehen zu können. Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel ist ein wichtiger Schritt, um der gesetzlichen Anforderung der Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nachkommen zu können. Nun steht eine Option zur Verfügung, für deren Anwendung ich zeitnah die notwendige Verordnung vorlegen werde. Mit der wird es dann auch praktisch für die Landwirte mit nachgewiesener Sachkunde möglich sein, das Mittel anzuwenden.“
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