TVT fordert gesetzliche Tierschutz-Vorgaben statt eines freiwilligen staatlichen Tierwohllabels
Bramsche (TVT) – Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert das geplante staatliche Tierwohllabel und fordert stattdessen rechtsverbindliche Tierschutzvorgaben. Denn es existieren auf dem Markt bereits zahlreiche von der Wirtschaft und dem Handel initiierte Label, die ein Mehr an Tierwohl versprechen. Zusammen mit den zusätzlichen Kennzeichnungen wie „Bio“ oder „gentechnikfrei“ existiert so ein regelrechter „Label-Dschungel“, in den sich nun ein weiteres Kennzeichen einreiht. Ob dies dazu beiträgt, dass der Verbraucher an der Ladentheke eine aktive Kaufentscheidung für mehr Tierwohl treffen kann, ist fraglich. Darüber hinaus gibt es keinerlei staatliche Anreize zur Verbesserung des Tierschutzes für die Betriebe, die die Einstiegskriterien eines Labelprogramms nicht erfüllen. Gerade bei diesen kritischen Haltungen, wo es besonders nötig wäre, wird damit kein Mehr an Tierschutz geschaffen.
„Von staatlicher Seite muss eine Verbesserung der Lebensbedingungen und des Tierwohls aller gehaltenen Nutztiere forciert werden. An einem freiwilligen Label werden sich nur die Landwirte beteiligen, deren Tierhaltungen entweder schon die Bedingungen für eine der Stufen erfüllen oder diese aus eigenen Mitteln heraus in ihren Betrieben erfüllen können“, so Prof. Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Die TVT plädiert deshalb für geförderte Beratungen in Kombination mit einer schrittweisen Anhebung der Mindeststandards für alle landwirtschaftlichen Tierhaltungen und damit verbindliche und rechtlich durchsetzbare Vorgaben.
Weitere Kritikpunkte der TVT am freiwilligen Label sind, dass tierbezogene Kriterien, ebenso wie bei den bereits existierenden Programmen, zu wenig berücksichtigt werden. Weitere wichtige Details, wie z.B. zu den externen Kontrollen oder zur Erweiterung auf weitere Tierarten sind bislang nicht näher erläutert. Darüber hinaus liegen einige der Kriterien in der Eingangsstufe zu wenig über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard, so dass für die Tiere akzeptable Verbesserungen für ein Mehr an Tierwohl nicht zu erkennen ist.
Hier finden Sie die TVT-Stellungnahme: Staatliches Tierwohllabel
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