16.05.2019
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Bundesregierung legt Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vor
Berlin (hib/EIS) – Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration wird aufgehoben und durch Landwirte oder sachkundige Personen ermöglicht. Dazu legt die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) (19/10082) vor. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe nur möglich, sofern sie vom Landwirt selbst oder von anderen sachkundigen Personen angewendet werden kann. Auch praktisch stünden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend durchführen zu können, heißt es zur Begründung.

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